Ein Hörnerv, der nicht benutzt wird, wird mit der Zeit immer schwächer. Helfen Sie mit, eine weitere Verschlechterung Ihres Hörvermögens zu vermeiden. Trainieren Sie Ihr Gehör, indem Sie Ihre Hörgeräte mindestens zehn Stunden pro Tag benützen.
Inhalt
Was sind Heilbehelfe & Hilfsmittel?
- Behelfe, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen oder
- Gegenstände und Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen. Sie mildern und beseitigen auch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die mit einer Verstümmelung, Verunstaltung oder einem Gebrechen verbunden sind.
Dazu zählen:
Sehbehilfe
Hörgeräte
Prothesen und Rollstühle
Steht die Beistellung eines Heilbehelfes/Hilfsmittels im kausalen Zusammenhang mit einem anerkannten Arbeitsunfall, Dienstunfall oder mit einer Berufskrankheit, dann ist keine Kostenbeteiligung zu leisten bzw. kann eine bereits geleistete Kostenbeteiligung erstattet werden.
Die Höhe des Kostenersatzes bemisst sich nach den geltenden Tarifen der BVAEB. Für geeigneten Zahnersatz, der nach einem Arbeits-/Dienstunfall erforderlich ist, kann aus der Unfallversicherung gegebenenfalls ein höherer Kostenersatz als aus der Krankenversicherung geleistet werden. Wenden Sie sich hierzu bitte direkt an die BVAEB-Unfallversicherung.
Werden Behelfe und Hilfsmittel bei einem Arbeits-/Dienstunfall beschädigt, können diese unabhängig der sonst geltenden Gebrauchsdauer von der BVAEB-Unfallversicherung einmalig ersetzt bzw. die Reparaturkosten übernommen werden.
Sehbehelfe
Wurde neben den körperlichen Verletzungen bei dem Arbeits-/Dienstunfall auch Ihre Brille beschädigt, kann die Brille aus Mitteln der Unfallversicherung einmalig ersetzt werden. Es können die Kosten für gleichwertige Gläser übernommen werden. Für die Fassung kann ein höherer Kostenersatz als in der Krankenversicherung geleistet werden. Reichen Sie bitte den Kostenvoranschlag bzw. die saldierte Rechnung für die neue Brille sowie einen Nachweis über die beschädigte Brille bzw. die zu Bruch gegangenen Gläser ein.
Ist eine Brille aufgrund der Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit erforderlich, werden die Kosten von der BVAEB-Unfallversicherung übernommen.
Eine analoge Regelung gilt auch für Kontaktlinsen, wenn diese erforderlich sind.
Hörgeräte
Hörgeräte werden entsprechend der Tarifvereinbarung, die für alle Sozialversicherungsträger gilt, vergütet. Hierfür besteht unter Berücksichtigung der technischen Weiterentwicklung der Geräte eine Einteilung in Hörgeräteklassen (Standardversorgung, Sonderversorgung der Klasse I, II und III) mit gestaffelten Tarifsätzen. Dadurch ist je nach Ergebnis einer audiometrischen Messung eine Versorgung mit audiologisch geeigneten Geräten gewährleistet.
Hörgeräte der Sonderversorgung Klasse III können nur für erwerbstätige Personen unter besonderen Voraussetzungen bewilligt werden.
Wenn Ihre Wahl auf ein Gerät fällt, das außerhalb des Vertragstarifes liegt, müssen Sie mit Aufzahlungskosten rechnen. Dasselbe gilt für die Reparaturen solcher Hörgeräte.
Von der Unfallversicherung werden keine über die Tarifregelung hinausgehenden Leistungen erbracht.
Die Hörgeräteakustiker:innen sind als Vertragspartner:innen verpflichtet, Ihnen je nach dem audiometrischen Messergebnis ein für Sie geeignetes Tarif-Modell zur Probe zu überlassen (mindestens 14 Tage) und bei Bedarf die technischen Einstellungen individuell anzupassen. Es steht Ihnen frei, andere Tarif-Modelle zu probieren oder auch ein anderes Fachgeschäft aufzusuchen, sofern mit der ersten Wahl kein zufriedenstellender Erfolg erzielt wurde. Vertragsfirmen sind verpflichtet, zu Beginn der Anpassung neuer Hörgeräte ihre Kundinnen bzw. Kunden darüber zu informieren und die Anpassung gemäß der vertraglichen Regelung vorzunehmen.
Die Instandhaltung der Geräte (z.B. Batteriewechsel) ist von der bzw. dem Versicherten selbst zu tragen.
Hinweis:
Zähne
Die BVAEB-Unfallversicherung leistet für Zahnersatz einen höheren Kostenzuschuss als die Krankenversicherung und ist gesetzlich dazu verpflichtet zu unterscheiden, welche Zähne erst durch den Unfall verletzt wurden bzw. welche bereits vorgeschädigt waren. Um dies unterscheiden zu können, werden Röntgenaufnahmen von den geschädigten Zähnen vor und nach dem Unfall benötigt. Bitte besorgen Sie diese gegebenenfalls bei früheren Zahnbehandler:innen. Ein Kostenvoranschlag über die erforderliche Zahnsanierung ist ebenfalls vorzulegen. Nach der Beurteilung durch den medizinischen Dienst der BVAEB können die entsprechenden Kosten übernommen werden. Für andere gleichzeitig behandelte Zähne ist eine Kostenerstattung über die Krankenversicherung möglich. Ihr Ansuchen bzw. Ihre Abrechnungen werden an die dafür zuständige Kundenservicestelle weitergeleitet, wenn Sie bei der BVAEB krankenversichert sind.
Wurde neben den körperlichen Verletzungen bei dem Arbeits-/Dienstunfall auch Ihr Zahnersatz beschädigt, kann aus Mitteln der Unfallversicherung ein einmaliger Ersatz erfolgen.
Prothesen & Rollstühle
Prothesen oder ein Rollstuhl werden von der BVAEB-Unfallversicherung übernommen. Ein Selbstbehalt fällt hierbei nicht an. Arm- und Beinprothesen beziehungsweise Rollstühle sind in den unterschiedlichsten Ausführungen und Arten erhältlich. Der für Sie passende Behelf kann nur durch die Zusammenarbeit von Ärztinnen bzw. Ärzten, Orthopädietechniker:innen, Therapeut:innen und Ihrer eigenen Mithilfe gefunden werden.
Unter Umständen ist es erforderlich, zuerst mit einer sogenannten "Übungsprothese" herauszufinden, welcher Behelf für Sie der Beste ist. Wurde Ihr passender Behelf gefunden, schicken Sie bitte die Verordnung und den Kostenvoranschlag zur Bewilligung an die BVAEB-Unfallversicherung. Bringen Sie bitte einen deutlichen Hinweis auf den Arbeits-/Dienstunfall oder die Berufskrankheit an.
Wie erhalte ich Heilbehelfe & Hilfsmittel?
- 1
Verordnung
Holen Sie eine ärztliche Verordnung ein.
- 2
Einreichung
Lösen Sie die Verordnung bei einem Vertragspartner ein oder reichen Sie sie bei der BVAEB-Unfallversicherung ein.
- 3
Bewilligung
In Einzelfällen ist vor der Übernahme eines Behelfes eine Bewilligung der BVAEB-Unfallversicherung erforderlich (z.B. bei Prothesen).
- 4
Unterlagen
Kostenvoranschläge oder Zusatzunterlagen können erforderlich sein und werden gegebenenfalls angefordert.
Welche Kosten entstehen?
Für Heilbehelfe und Hilfsmittel die auf Grund der Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. anerkannten Berufskrankheit erforderlich sind, ist kein Selbstbehalt zu zahlen bzw. wird dieser rückerstattet.
Was wird übernommen?
Medizinisch geeignete Heilbehelfe und Hilfsmittel zur Behandlung der Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit bzw. deren Reparatur oder Austausch.
Fristen & wichtige Hinweise
Wichtig: Für manche Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Reha‑Geräte, Spezialanfertigungen) ist eine vorherige Bewilligung der BVAEB-Unfallversicherung notwendig.
- Anspruch aus der Unfallversicherung besteht nur, wenn der Heilbehelf bzw. das Hilfsmittel auf Grund der Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalls- bzw. einer anerkannten Berufskrankheit erforderlich ist.
- In manchen Fällen kann vor der Bewilligung bzw. der Kostenübernahme eine medizinische Begutachtung notwendig sein.
Kontakte & Formulare
Unfallversicherung der BVAEB
Allgemeine Auskünfte:
Rehabilitationsberatung der BVAEB-Unfallversicherung
Für Prothesen, Rollstühle: