Kontaktieren Sie Ihre zuständige Kundenservicestelle vor Behandlungsbeginn.
Wenn Sie eine geplante Behandlung im Ausland auf Kosten der BVAEB durchführen möchten – etwa weil eine gleichwertige Behandlung in Österreich nicht oder nicht zeitgerecht möglich ist –, müssen Sie vorab eine Bewilligung einholen.
Kontaktieren Sie Ihre zuständige Kundenservicestelle vor Behandlungsbeginn.
Reichen Sie medizinische Befunde und eine ärztliche Begründung ein.
Nach Prüfung durch die BVAEB erhalten Sie einen Vordruck S2 (bzw. Ablehnung).
Der Vordruck S2 ist beim ausländischen Leistungserbringer vorzulegen.
Wenn Sie die Leistung ohne Vordruck S2 in Anspruch nehmen, müssen Sie die Behandlungskosten zunächst selbst bezahlen. Nach Ihrer Rückkehr können Sie bei Ihrer zuständigen BVAEB-Landes- oder Außenstelle einen Kostenersatz beantragen.
Da der Kostenersatz im Regelfall nicht alle entstandenen Kosten deckt, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst zeitgerecht mit der zuständigen Kundenservicestelle vor Behandlungsbeginn in Verbindung zu setzen.
Reichen Sie Originalrechnungen, Zahlungsbelege und Befunde ein.
(Kostenersatz, Urlaubskrankenschein)
Wenn Sie einen Vordruck S2 vorlegen. Dann erfolgt die Verrechnung direkt mit der BVAEB.
Dann müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen und können später einen Kostenersatz beantragen.