Mitversicherung von Eltern

Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sind bei der BVAEB mitversichert, wenn sie mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben und Sie überwiegend für ihren Lebensunterhalt sorgen. So sind auch Ihre Eltern im Krankheitsfall abgesichert. Eine Mitversicherung besteht grundsätzlich nur dann, wenn keine eigene Krankenversicherung besteht und der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt.

Inhalt

    Wer kann mitversichert werden?

    Mitversichert werden können: 

    • Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern,
    • die mit der hauptversicherten Person in Hausgemeinschaft leben, und
    • deren Lebensunterhalt überwiegend von dieser Person getragen wird.

    Welche Voraussetzungen gelten?

    Wie melde ich die Mitversicherung?

    Wenn Ihre Eltern bisher nicht mitversichert waren, senden Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular mit folgenden Unterlagen an Ihre BVAEB-Kundenservicestelle:

    • Geburtsurkunde der/des Elternteils
    • Ihre eigene Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde als Nachweis der Abstammung)
    • Nachweise über die Hausgemeinschaft (z.B. Meldezettel beider Personen)

    Das Formular „Mitversicherung von Angehörigen“ (PDF, 142 KB) finden Sie online oder direkt in Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle.

    e-card für mitversicherte Eltern

    Wenn die mitversicherten Eltern noch keine e-card besitzen, wird eine e-card automatisch ausgestellt.
    Weitere Informationen finden Sie unter:

    www.chipkarte.at

    Abmeldung der Mitversicherung

    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen wegfallen – etwa durch:

    • eigene Krankenversicherung
    • Bezug einer Pension
    • Auflösung der Hausgemeinschaft

    endet die Mitversicherung automatisch.

    Bitte melden Sie die Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder über MeineBVAEB. Ein formloses Schreiben mit Versicherungsnummer und Enddatum genügt.

    Im Todesfall: Senden Sie bitte eine Kopie der Sterbeurkunde mit Angabe der Versicherungsdaten an die BVAEB.

    Kontakt & Services

    Häufige Fragen (FAQ)