Die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen (kein eigener Krankenversicherungsschutz, gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich) müssen ebenfalls erfüllt sein.
Inhalt
Wer kann mitversichert werden?
Mitversichert werden können:
- Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern,
- die mit der hauptversicherten Person in Hausgemeinschaft leben, und
- deren Lebensunterhalt überwiegend von dieser Person getragen wird.
Hinweis:
Welche Voraussetzungen gelten?
Hausgemeinschaft
Es muss eine ständige Hausgemeinschaft von versicherter Person und den Eltern bestehen.
Überwiegender Unterhalt
Die versicherte Person trägt die wesentlichen Lebenshaltungskosten.
Kein eigener Krankenversicherungsschutz
Die Eltern dürfen keinen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben (z.B. durch Pension, Beschäftigung oder Selbstversicherung).
Gewöhnlicher Aufenthalt
Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz.
Wie melde ich die Mitversicherung?
Wenn Ihre Eltern bisher nicht mitversichert waren, senden Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular mit folgenden Unterlagen an Ihre BVAEB-Kundenservicestelle:
- Geburtsurkunde der/des Elternteils
- Ihre eigene Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde als Nachweis der Abstammung)
- Nachweise über die Hausgemeinschaft (z.B. Meldezettel beider Personen)
Das Formular „Mitversicherung von Angehörigen“ (PDF, 142 KB) finden Sie online oder direkt in Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle.
e-card für mitversicherte Eltern
Wenn die mitversicherten Eltern noch keine e-card besitzen, wird eine e-card automatisch ausgestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Abmeldung der Mitversicherung
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen wegfallen – etwa durch:
- eigene Krankenversicherung
- Bezug einer Pension
- Auflösung der Hausgemeinschaft
endet die Mitversicherung automatisch.
Bitte melden Sie die Änderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder über MeineBVAEB. Ein formloses Schreiben mit Versicherungsnummer und Enddatum genügt.
Im Todesfall: Senden Sie bitte eine Kopie der Sterbeurkunde mit Angabe der Versicherungsdaten an die BVAEB.
Beispiel aus der Praxis:
Herr V. ist bei der BVAEB krankenversichert und lebt mit seiner Mutter in einer Wohnung. Da die Mutter keine eigene Pension bezieht und er für ihren Lebensunterhalt sorgt, kann sie als Elternteil mitversichert werden.
Kontakt & Services
Häufige Fragen (FAQ)
- Können meine Eltern mitversichert werden, wenn sie in einem anderen Haushalt leben?
Nein, Voraussetzung ist eine aufrechte Hausgemeinschaft mit der versicherten Person.
- Müssen beide Elternteile mitversichert werden?
Nein, es kann auch nur ein Elternteil mitversichert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich?
Geburtsurkunden, Meldezettel beider Personen und ggf. Heiratsurkunde der Eltern zum Nachweis der familiären Beziehung.
- Was passiert bei eigener Pension oder Beschäftigung der Eltern?
Die Mitversicherung endet automatisch. Bitte melden Sie die Änderung binnen 14 Tagen.
- Wie erhalten mitversicherte Eltern eine e‑card?
Die e‑card wird nach Anmeldung automatisch ausgestellt.