- Atemtraining und Atemphysiotherapie
- Verbesserung von Ausdauer, Kraft und Belastbarkeit
- Mobilisation und Haltungstraining
Inhalt
Was ist Long Covid?
Als Long Covid werden gesundheitliche Beschwerden bezeichnet, die nach einer Covid-19-Infektion länger als vier Wochen bestehen bleiben oder neu auftreten.
Mögliche Symptome sind:
ausgeprägte Erschöpfung (Fatigue)
Atemnot oder anhaltender Husten
verminderte Ausdauer
Konzentrations- und Gedächtnisprobleme („Brain Fog“)
Riech- und Geschmacksstörungen
Schlafprobleme
Muskel- und Gelenksschmerzen
Bei Kindern und Jugendlichen zeigen sich häufig Müdigkeit, verminderte Belastbarkeit und Konzentrationsstörungen.
Welche Therapien übernimmt die BVAEB?
Long Covid betrifft oft mehrere Bereiche gleichzeitig. Daher kann eine Kombination verschiedener Therapien sinnvoll sein.
Je nach ärztlicher Diagnose unterstützt die BVAEB folgende Leistungen:
Physiotherapie
Ergotherapie
- Energiemanagement („Pacing“) – gezieltes Einteilen der Kräfte
- Unterstützung bei Alltagsfähigkeiten
- Training von Aufmerksamkeit und Ausdauer
Logopädie
- Behandlung von Atem‑Stimm‑Koordinationsproblemen
- Schlucktherapie bei Bedarf
- Unterstützung bei Konzentrations- und Kommunikationsschwierigkeiten
Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung
- Unterstützung bei Erschöpfung, Ängsten, Belastungen
- Bewältigung von schulischen und beruflichen Herausforderungen
Wer hat Anspruch auf Long Covid Therapien?
Anspruch haben
- alle bei der BVAEB versicherten Personen
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
- Personen über 18 Jahre mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
Voraussetzungen
ärztliche Diagnose „Long Covid“ oder eine entsprechende Verdachtsdiagnose
Therapieüberweisung (z.B. Physikalische Medizin, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie)
Kosten und Erstattung
Die Kostenübernahme erfolgt nach den Regeln des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und der BVAEB‑Satzung:
Bei Vertragspartner:innen
ist ein Behandlungsbeitrag von 20 % zu leisten
Bei Nichtvertragspartner:innen
erfolgt eine Kostenerstattung bis zum Tarif einer Vertragspartnerin bzw eines Vertragspartners
Psychotherapie und klinische Psychologie
Zuschuss gemäß Satzung
Wie bekomme ich Long Covid-Therapien?
- 1
Ärztliche Abklärung
(z.B. Hausärztin/Hausarzt, Fachärztin/Facharzt, Kinderärztin/Kinderarzt)
- 2
Ausstellung einer Überweisung
(Therapieart abhängig von Beschwerden)
- 3
Terminvereinbarung
bei Vertragspartner:innen oder BVAEB‑Ambulatorien
- 4
Durchführung der Therapie
- 5
Erstattung bei Privatleistungen
Rechnung und Zahlungsbestätigung einreichen
Long Covid bei Kindern und Jugendlichen
Therapien können unterstützen bei:
- reduzierter Belastbarkeit und Müdigkeit
- Konzentrationsproblemen
- schulischer Überforderung
- Atemproblemen
Bei komplexen oder länger andauernden Verläufen können auch stationäre Therapieaufenthalte sinnvoll sein.
Kontakte & Formulare
BVAEB-Kundenservicestellen
Formulare & Anträge
Online-Portal
Häufige Fragen (FAQ)
- Benötige ich eine Bestätigung der Long Covid-Diagnose?
Ja, eine ärztliche Diagnose oder ein begründeter Verdacht ist Voraussetzung.
- Werden alle Therapien bewilligt?
Sie werden übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
- Gibt es spezielle Programme für Kinder?
Ja. Besonders häufig werden Physio‑, Ergo‑ und Psychotherapie in Anspruch genommen. Bei schweren Verläufen können auch stationäre Therapieaufenthalte bewilligt werden.
- Werden Atemtherapien übernommen?
Ja. Atemtherapien sind Teil der Physiotherapie und werden bei entsprechender Verordnung übernommen.