Freiwillige Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten (Eisenbahnen und Bergbau)

Eine freiwillige Pensionsversicherung sowie der Nachkauf von Versicherungszeiten hilft Ihnen, über Antrag, fehlende (Vor-) Versicherungszeiten auszugleichen, Ihren Pensionsanspruch zu erhöhen und während einer Pflegephase versichert zu bleiben.

Inhalt

    Sie sehen aktuell Inhalte für Eisenbahnen & Bergbau

    Zum Inhalt für öffentlich Bedienstete

    Welche freiwilligen Versicherungen gibt es in der gesetzlichen Pensionsversicherung?

    • Höherversicherung – Ziel: erhöht den individuellen Pensionsanspruch
      • Personen, die bereits in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert sind, können die Höherversicherung beantragen.
      • Der Einzahlungszeitpunkt sowie die Höhe der Beiträge sind bis zur jährlichen Höchstgrenze frei wählbar.
      • Durch die Höherversicherung erwerben Sie einen eigenen Pensionsbestandteil, den besonderen Steigerungsbetrag.
      • Die steuerliche Absetzbarkeit hängt vom Zeitpunkt des Antrages ab.
    • Selbstversicherung – Ziel: Versicherungslücken schließen, Anspruch auf spätere Weiterversicherung erwerben
      • Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Österreich haben, sowie keine gesetzliche Pensionsversicherung haben, können die Selbstversicherung beantragen. Ausgeschlossen sind Personen, die zur Weiterversicherung berechtigt sind, eine Eigenpension oder Sozialhilfe bezieht, als Beamter oder ähnlich gesicherter Dienstnehmer tätig ist und künftig Anspruch auf Ruhegenuss hat oder bereits bezieht
      • Beginn kann frei gewählt werden – frühstens 12 Monate rückwirkend, spätestens zum Monatsersten nach Antragstellung
      • Ende durch Austrittserklärung zum Monatsende, bei Wegfall der Voraussetzungen oder bei Eintritt eines Ausschlussgrundes
      • Kosten: Die Beitragshöhe hängt davon ab, ob bereits eine Pflichtversicherung bestanden hat. Unsere Servicestellen beraten Sie hier gerne individuell.
      • Bei anschließender Weiterversicherung bleibt die Beitragsgrundlage der Selbstversicherung aufrecht.
    • Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes – kostenfreie Pensionsversicherung für Personen, die ein behindertes Kind im gemeinsamen Haushalt pflegen
      • Voraussetzungen für diese Selbstversicherung sind der Wohnsitz im Inland, Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe für das Kind, die überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege und der gemeinsame Haushalt mit dem behinderten Kind
      • Beginn ist frei wählbar, frühestens mit dem Monatsersten, ab dem die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, spätestens mit dem Monatsersten nach Antragstellung. Für Personen, welche die Voraussetzungen zwischen dem 01.01.1988 und dem 31.12.2012 erfüllt haben, kann die Selbstversicherung rückwirkend für bis zu 120 Monate beantragt werden.
      • Ende der Selbstversicherung ist immer der Monatsletzte des Monats, in dem die erhöhte Familienbeihilfe wegfällt, der Wohnsitz im Inland endet, in dem Sie Ihren Austritt erklären oder in welchem das Kind das 40. Lebensjahr vollendet.
      • Kosten: Die Beiträge werden aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe vom Bund bezahlt. Somit entstehen für Sie keine Kosten.
    • Selbst- bzw. Weiterversicherung bei Pflege naher Angehöriger - kostenfreie Pensionsversicherung für Personen, die nahe Angehörige ab Pflegegeldstufe 3 im gemeinsamen Haushalt pflegen
      • Voraussetzungen für diese Versicherungen sind die Pflege in häuslicher Umgebung, die erhebliche (Selbstversicherung) bzw. gänzliche (Weiterversicherung) Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege, Pflegegeldbezug der Stufe 3 der zu pflegenden Person und keine Weiterversicherung
      • Für die Weiterversicherung ist zusätzlich eine Vorversicherungszeit analog der regulären Weiterversicherung notwendig.
      • Beginn ist frei wählbar, frühestens mit dem Monatsersten, ab dem die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, spätestens mit dem Monatsersten nach Antragstellung.
      • Ende ist der Monatsletzte des Monats in dem die Pflege beendet wird, eine Voraussetzung wegfällt, wenn der Austritt erklärt wird.
      • Die Beiträge werden zur Gänze aus Bundesmitteln getragen. Für Sie entstehen keine Kosten.
    • Weiterversicherung – freiwillige Weiterversicherung nach Ausscheiden aus der Pflicht- oder Selbstversicherung
      • Voraussetzungen: Für die Weiterversicherung muss zum Zeitpunkt des Endes der Pflicht- oder Selbstversicherung mindestens 12 Versicherungsmonate in den letzten 24 Monaten, oder mindestens 3 Versicherungsmonate pro Jahr in den letzten 5 Jahren, oder insgesamt 60 Versicherungsmonate (Monate der Selbstversicherung zählen hier nicht) vor der Antragstellung vorliegen.
      • Beginn kann frei gewählt werden – frühstens 12 Monate rückwirkend, spätestens zum Monatsersten nach Antragstellung
      • Bei dieser Versicherung kann frei entschieden werden, welche einzelnen Monate Sie durch Beitragszahlung versichern möchten.
      • Ende ist der Monatsletzte des Monats in dem eine Voraussetzung wegfällt oder in dem der Austritt erklärt wird. Die Weiterversicherung endet auch, wenn mehr als 6 Monate keine Beiträge entrichtet wurden, mit dem letzten bezahlten Monat.
      • Kosten: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
    • Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten – positive Auswirkung auf den Pensionsanspruch oder auch auf deren Höhe
      • Zeiten nach Vollendung des 15. Lebensjahres, in denen eine inländische Bildungseinrichtung (mittlere oder höhere Schule, Akademie oder verwandte Lehranstalt, Hochschule, Kunstakademie, vorgeschriebene Berufsausbildung nach dem Studium) sind als Versicherungszeiten vorgemerkt, wirken sich aber nur bei Beitragsentrichtung auf die Pension aus.
      • Nachgekaufte Zeiten gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung
      • Für Zeiten ab 01.01.2005 kann eine Selbstversicherung abgeschlossen werden
      • Berücksichtigt werden 12 Monate pro voll anrechenbarem Schuljahr, 6 Monate pro anrechenbarem Hochschulsemester, Ausbildungsmonate für die gesamte Dauer, wobei es für jeden Schultyp unterschiedliche Höchstausmaße gibt.
      • Die Kosten richten sich nach der Anzahl der zu kaufenden Monate
      • Der gesamte Nachkaufbetrag kann als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden

    Kontakt & Services

    BVAEB PensionsServiceCenter

    Telefon: 050405-15
    E-Mail: pensionsservice@bvaeb.at

    Postanschrift: Postfach 70, 1061 Wien

     

    Telefonische Erreichbarkeit

    • Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
    • Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr

     

    Unsere Serviceangebote

    Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung:

     

    Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenters

    Persönliche Beratung zu Pensions-, Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.

    Standort
    Josefstädter Straße 80
    1080 Wien

    Persönliche Vorsprache

    • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
    • Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Rückrufservice über meineBVAEB

    Vereinbaren Sie bequem einen telefonischen Rückruf zum verfügbaren Termin.

    Verfügbare Rückrufzeiten

    • Montag bis Donnerstag: 09:30 bis 14:00 Uhr
    • Freitag: 09:30 bis 13:00 Uhr

    → Zur Terminvereinbarung über meineBVAEB



    Formulare

    • Informationsblatt Höherversicherung (PDF, 387 KB)
    • Informationsblatt Selbstversicherung für Pflege eines behinderten Kindes (PDF; Alt-Text empfohlen)
    • Antrag auf Höherversicherung (PDF, 641 KB)
    • Antrag auf Selbstversicherung (PDF, 484 KB)
    • Antrag auf Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes (PDF; Alt- Text empfohlen)
    • Antrag auf Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger (PDF; Alt-Text empfohlen)
    • Antrag auf Nachkauf von Bildungsmonaten

     

    Weiterführende Informationen

    • Selbstversicherung
    • Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
    • Weiterversicherung