Unterstützungsfonds — Hilfe in finanziellen Notlagen

Erkrankungen, Therapien oder besondere Lebenssituationen können zu hohen Kosten führen. Wenn diese finanziell nicht tragbar sind, bietet die BVAEB Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds. 

Inhalt

    Was ist der Unterstützungsfonds?

    Der Unterstützungsfonds ist eine freiwillige Leistung der BVAEB. Er dient dazu, Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige in besonders berücksichtigungswürdigen Not- und Zwangslagen zu unterstützen. Die Vergabe erfolgt:

    • nach Maßgabe der Richtlinien der BVAEB,
    • unter Berücksichtigung von Familien‑, Einkommens‑ und Vermögensverhältnissen,
    • ohne rechtlichen Anspruch.

    Wofür kann eine Unterstützung gewährt werden?

    Unterstützungen sind möglich, wenn durch Krankheit, Gebrechen oder Mutterschaft Belastungen entstehen, die zu einer finanziellen Notlage führen.

    Voraussetzung

    Die Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit den Aufgaben der BVAEB und sind nicht oder nur unzureichend durch Pflichtleistungen gedeckt.

    Was wird nicht unterstützt?

    Keine Unterstützung erfolgt für:

    • Lebenshaltungskosten
    • Leistungen, die durch das Pflegegeld abgedeckt sind (z.B. Pflegedienste, 24‑Stunden‑Hilfe)
    • Bestattungskosten
    • Kostenbeteiligungen (z.B. Rezeptgebühr, Behandlungsbeitrag)
    • vorsorgemedizinische Maßnahmen
    • diätetische Maßnahmen, Mast‑ oder Schlankheitskuren
    • Kosten, die von Dritten getragen werden müssen

    Wie bekomme ich Unterstützung?

    Wer darf einen Antrag stellen?

    Antragsberechtigt sind:

    • Versicherte
    • anspruchsberechtigte Angehörige
    • Einrichtungen der staatlichen Sozial‑ oder Behindertenhilfe im Namen der betroffenen Person

    Benötigte Unterlagen

    Wichtig

    Die BVAEB kann erst tätig werden, wenn die Kosten bezahlt sind. Wenn das finanziell nicht möglich ist, kann eine Unterstützung auch vor Bezahlung aufgrund eines Kostenvoranschlags zuerkannt werden.

    Höhe der Unterstützung

    Die Höhe richtet sich nach:

    • Art der Leistung,
    • Gesamtkosten,
    • individueller wirtschaftlicher Notlage.

    Jeder Fall wird einzeln geprüft.

    Jetzt Unterstützung beantragen

    Reichen Sie Ihren Antrag mit Einkommens‑ und Vermögensnachweisen bei Ihrer BVAEB-Servicestelle ein.

    Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.

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