Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds.
Inhalt
Was ist der Unterstützungsfonds?
Der Unterstützungsfonds ist eine freiwillige Leistung der BVAEB. Er dient dazu, Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige in besonders berücksichtigungswürdigen Not- und Zwangslagen zu unterstützen. Die Vergabe erfolgt:
- nach Maßgabe der Richtlinien der BVAEB,
- unter Berücksichtigung von Familien‑, Einkommens‑ und Vermögensverhältnissen,
- ohne rechtlichen Anspruch.
Wichtig:
Wofür kann eine Unterstützung gewährt werden?
Unterstützungen sind möglich, wenn durch Krankheit, Gebrechen oder Mutterschaft Belastungen entstehen, die zu einer finanziellen Notlage führen.
Medizinische Untersuchungen und Behandlungen
Unterstützung ist möglich für:
- unumgängliche Anstaltspflege, Krankenbehandlung oder Zahnersatz (in Österreich oder im Ausland), wenn die Pflichtleistung weniger als 60 % der Kosten deckt
- kieferorthopädische Behandlung mit festsitzendem Gerät (max. 3 Behandlungsjahre)
- Delfintherapie
- ADELI‑Therapie
Soziale Maßnahmen der Rehabilitation
Zum Ausgleich von Nachteilen bei Behinderung, z.B.:
- behinderungsgerechte Adaptierung eines unverzichtbaren Kraftfahrzeugs
- barrierefreie Adaptierung der Wohnung
- Elektrofahrstuhl oder Behindertenfahrzeug
- spezifische Hard‑ oder Software für sehbehinderte Personen (Schule/Beruf)
- Hör‑Sprachübertragungsanlagen (Ausbildung/Beruf)
- technische Hilfsmittel wie Treppenlifte
Pflege und Alltag
- Geräte zur Pflegeunterstützung (ausgenommen Pflegedienste)
- Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn die haushaltsführende Person wegen Krankheit oder Entbindung ausfällt
Voraussetzung
Die Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit den Aufgaben der BVAEB und sind nicht oder nur unzureichend durch Pflichtleistungen gedeckt.
Was wird nicht unterstützt?
Keine Unterstützung erfolgt für:
- Lebenshaltungskosten
- Leistungen, die durch das Pflegegeld abgedeckt sind (z.B. Pflegedienste, 24‑Stunden‑Hilfe)
- Bestattungskosten
- Kostenbeteiligungen (z.B. Rezeptgebühr, Behandlungsbeitrag)
- vorsorgemedizinische Maßnahmen
- diätetische Maßnahmen, Mast‑ oder Schlankheitskuren
- Kosten, die von Dritten getragen werden müssen
Wie bekomme ich Unterstützung?
Unterstützungen werden nur auf Antrag gewährt.
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Versicherte
- anspruchsberechtigte Angehörige
- Einrichtungen der staatlichen Sozial‑ oder Behindertenhilfe im Namen der betroffenen Person
Benötigte Unterlagen
Nachweise über Vermögen (der versicherten Person und anspruchsberechtigten Angehörigen)
Nachweise über monatliche Einkünfte
Rechnungen oder – bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit – Kostenvoranschläge
Wichtig
Die BVAEB kann erst tätig werden, wenn die Kosten bezahlt sind. Wenn das finanziell nicht möglich ist, kann eine Unterstützung auch vor Bezahlung aufgrund eines Kostenvoranschlags zuerkannt werden.
Höhe der Unterstützung
Die Höhe richtet sich nach:
- Art der Leistung,
- Gesamtkosten,
- individueller wirtschaftlicher Notlage.
Jeder Fall wird einzeln geprüft.
Jetzt Unterstützung beantragen
Reichen Sie Ihren Antrag mit Einkommens‑ und Vermögensnachweisen bei Ihrer BVAEB-Servicestelle ein.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.