mit parallelen Dienstverhältnissen in zwei Ländern
Inhalt
Was ist eine Erwerbstätigkeit mit Auslandsbezug?
Eine Erwerbstätigkeit mit Auslandsbezug liegt vor, wenn eine Person zeitgleich in Österreich und in mindestens einem weiteren Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich erwerbstätig ist (sog. Mehrfacherwerbstätigkeit) oder die Person in einen dieser Staaten entsendet wird. Das betrifft z.B.:
Angestellte
Selbständige
die in mehreren Staaten tätig sind
Kombinationen
aus abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit in unterschiedlichen Staaten
Österreichische Angestellte
die in einen anderen Staat entsendet werden
Welche Rechtsvorschriften gelten?
Laut EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 unterliegt jede Person im Bereich der sozialen Sicherheit nur den Rechtsvorschriften eines Staates.
Das bedeutet: Auch wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten, zahlen Sie Ihre Sozial- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge nur in einem Land – dem sogenannten zuständigen Staat.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich gilt:
- Für alle bei der BVAEB versicherten Personen ist bis auf wenige Ausnahmen Österreich zuständig.
- Wenn die Person in einem anderen Staat als Beamter oder Beamtin gilt, sind der Wohnortstaat und das Ausmaß der Beschäftigung ausschlaggebend.
Zum Nachweis der Zuständigkeit stellt der zuständige Träger der Person die sogenannte A1-Bescheinigung aus.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass Sie den Rechtsvorschriften eines bestimmten Staates unterliegen. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und Arbeitgeber:innen in anderen Ländern.
- Gültig für alle EU-/EWR-Staaten, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
- Wird von der zuständigen Sozialversicherung ausgestellt.
Beispiel:
Eine Lehrerin wohnt in Deutschland, unterrichtet halbtags an einer Schule in Österreich und gibt zusätzlich in Deutschland für 30 Wochenstunden Nachhilfeunterricht. Trotz Wohnorts und Haupttätigkeit in Deutschland ist Österreich für die Sozial- und Arbeitslosenversicherung zuständig. Der österreichische Krankenversicherungsträger stellt eine A1-Bescheinigung aus.
Wie erfolgt die Meldung?
- 1
Träger im Wohnortstaat informieren
Bei Mehrfacherwerbstätigkeit mit Auslandsbezug müssen Betroffene den zuständigen Träger im Wohnortstaat informieren.
- 2
Koordinierungsverfahren einleiten
Dieser leitet das europäische Koordinierungsverfahren mit den beteiligten Staaten ein.
Nutzen Sie dazu das Formular A1 oder das online-Service mit Login in MeineBVAEB
Kontakt & Services
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Formulare & Anträge
(A1-Bescheinigung, Auslandsbeschäftigung)
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich in mehreren Staaten Beiträge zahlen?
Nein, laut EU-Recht immer nur in einem Staat – dem zuständigen Staat.
- Wo beantrage ich die A1-Bescheinigung?
Im Wohnortstaat – dort, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt. In Österreich daher bei der BVAEB.
- Was passiert, wenn sich die Tätigkeit ändert?
Änderungen (z. B. neue Arbeitgeber:innen, anderer Tätigkeitsort) müssen umgehend dem zuständigen Versicherungsträger gemeldet werden.