Dazu zählen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen und Vertragseinrichtungen (Ambulatorien und Institute, mit denen die BVAEB einen Vertrag abgeschlossen hat). Hierbei gilt:
- freie Arztwahl innerhalb des Vertragssystems
- direkte Verrechnung über die e‑card
- Sie zahlen nur den Behandlungsbeitrag für ausgewählte Leistungen