Ärztliche Hilfe bei Krankheit & Unfall 

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls gewährt die BVAEB ärztliche Hilfe. Sie können frei wählen, ob Sie eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt, eine Gruppenpraxis, ein Ambulatorium, eine Wahlärztin/einen Wahlarzt, oder eine eigene Einrichtung der BVAEB besuchen möchten. 

Inhalt

    Was ist ärztliche Hilfe?

    Ärztliche Hilfe umfasst alle notwendigen medizinischen Behandlungen bei Krankheit oder Unfall. Dazu gehören Diagnostik, Beratung, Therapie und Nachsorge.

    Welche Formen der ärztlichen Hilfe gibt es?

    Wie funktioniert der Kostenersatz bei Wahlärztinnen/Wahlärzten?

    • 1

      Ärztliche Leistung in Anspruch nehmen

    • 2

      Rechnung bezahlen

    • 3

      Honorarnote mit Zahlungsbestätigung einreichen

      Online über MeineBVAEB oder per Post.

    • 4

      Kostenersatz erhalten

      Kostenersatz in Höhe des entsprechenden Vertragstarifs bzw. satzungsmäßigen Kostenzuschuss erhalten.

    Hinweis: Nach Maßgabe des Gesetzes wird eine ausreichende und zweckmäßige, das Maß des Notwendigen jedoch nicht überschreitende Krankenbehandlung gewährt. Ein Kostenersatz ist daher nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen möglich. Diese medizinischen Kriterien werden bei jedem Antrag geprüft.

    Die tatsächliche Höhe des Privathonorars kann dabei nicht berücksichtigt werden. Bewahren Sie Rechnungen gut auf.

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    Fristen & wichtige Hinweise

    • Ein Kostenersatz ist innerhalb von 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung zu beantragen. Kosten von Leistungen, die länger als 42 Monate zurückliegen, können nicht ersetzt werden.
    •  Rechnungen müssen vollständig bezahlt sein (inkl. Zahlungsbeleg).
    •  Führen Sie die e-card immer mit.

    Kontakte & Services

    Häufige Fragen (FAQ)

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    Jetzt ärztliche Hilfe finden & Kosten einreichen

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