Selbstverwaltung der BVAEB — Verantwortung & Kontrolle

Verantwortung, Kontrolle & Zusammenarbeit in der Sozialversicherung
Aufgrund des in der österreichischen Sozialversicherung herrschenden Prinzips der Selbstverwaltung sind in der BVAEB verschiedene Gremien eingerichtet, in denen die Vertreter:innen der Versicherten und ihrer Dienstgeber:innen die Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmen. 

Inhalt

    Gremien der Selbstverwaltung

    • Verwaltungsrat als geschäftsführendes Organ
    • Hauptversammlung – ihr obliegt der Beschluss über den Haushaltsplan (Jahresvoranschlag, Rechnungsabschluss, Jahresbericht) sowie über die Satzung
    • Landesstellenausschüsse – geschäftsführende Organe der Landesstellen (dem Verwaltungsrat weisungsgebunden) 

    Der Obmann

    Aufsichtsbehörde – staatliche Kontrolle der BVAEB

    Die BVAEB unterliegt – wie alle österreichischen Sozialversicherungsträger – der staatlichen Aufsicht.

    Oberste Aufsichtsbehörden sind:

    • das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
    • das Bundesministerium für Finanzen (BMF)

    Versicherungsvertreter Online Service (VVOS)

    Mit dem Versicherungsvertreter Online Service (VVOS) stellt die BVAEB ihren Mitgliedern der Selbstverwaltung eine sichere digitale Plattform zur Verfügung, um aktuelle Sitzungsunterlagen online abzurufen.

    Zu den VVOS Sitzungsunterlagen

    Kontakt

    BVAEB – Hauptstelle
    Josefstädter Straße 80, 1080 Wien

    050405-0
    www.bvaeb.at