Pflege und Pflegende Angehörige

Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen die erforderliche Betreuung und Hilfe (Pflege) sichern. Es soll ihre Möglichkeiten verbessern, ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen.

Pflegende Angehörige übernehmen einen großen Teil der Pflege zu Hause. Für ihre soziale und finanzielle Absicherung stehen unterschiedliche Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Inhalt

    Was Sie wissen müssen

    • Pflegegeld gebührt, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung beziehungsweise einer Sinnesbehinderung ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf von mehr als 65 Stunden monatlich besteht.
    • Der Betreuungs- und Hilfsbedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.
    • Grundsätzlich setzt der Anspruch auf Pflegegeld voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im Inland befindet.
    • Für Bezieherinnen und Bezieher einer österreichischen Pension besteht der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch bei gewöhnlichem Aufenthalt in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz. Diese Regelung stellt eine Gleichstellung mit dem Inlandsaufenthalt sicher.
    • Pflegegeld wird entsprechend dem festgestellten Pflegebedarf in sieben Pflegestufen gewährt.
    • Pflegegeld oder eine Erhöhung des Pflegegeldes gebühren grundsätzlich ab dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt.
    • Auch Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente aus der Unfallversicherung können aufgrund eines anerkannten Arbeits- oder Dienstunfalls beziehungsweise einer anerkannten Berufskrankheit Anspruch auf Pflegegeld haben.
    • Für die soziale und finanzielle Absicherung pflegender Angehöriger stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Informationen zum Angehörigenbonus, zur Absicherung in der Pensionsversicherung sowie zu weiteren Unterstützungsangeboten finden Sie auf der Seite „Pflegende Angehörige“.

    Unsere Leistungen rund um Pflege und Pflegende Angehörige

    Mehr Informationen zum Thema: Pflegegeld

    Pflegegeld

    Informationen zu Anspruch, Antragstellung, Begutachtung, Pflegestufen und Auszahlung des Pflegegeldes.

    Auch Bezieher:innen einer Vollrente aus der Unfallversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld haben.

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    Mehr Informationen zum Thema: Pflegende Angehörige

    Pflegende Angehörige

    Informationen für Personen, die nahe Angehörige betreuen und pflegen. Erfahren Sie mehr zum Angehörigenbonus, zur Absicherung in der Pensionsversicherung sowie zu weiteren Unterstützungs- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.

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    Kontakt & Services

    BVAEB PensionsServiceCenter

    Das BVAEB PensionsServiceCenter ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Pensionen, Hinterbliebenenleistungen, Pflegegeld sowie zu den Angeboten für pflegende Angehörige. Wir unterstützen Sie bei der Orientierung und helfen Ihnen, die für Ihr Anliegen zuständige Stelle zu finden.

    Unsere Serviceangebote

    Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung: