Mitversicherung für Kinder nach dem 18. Lebensjahr

Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag mitversichert. Über das 18. Lebensjahr hinaus ist die Mitversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Eine Mitversicherung besteht grundsätzlich nur dann, wenn keine eigene Krankenversicherung besteht und der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt.

Inhalt

    Wer kann nach dem 18. Geburtstag mitversichert werden?

    Zusatzbeitrag für Angehörige

    Die Mitversicherung von studierenden Kindern ist beitragsfrei.

    Erfahren Sie mehr: 

    Zusatzbeitrag für Angehörige — Beiträge & Befreiungen

    Kontakt & Hilfe

    Häufige Fragen (FAQ)