Zahlung des Behandlungsbeitrags

Für die Bezahlung des Behandlungsbeitrags stehen Ihnen mehrere einfache und sichere Möglichkeiten zur Verfügung – von der automatischen Abbuchung bis zur Online‑Überweisung. Hier finden Sie alle Zahlungswege im Überblick.

Inhalt

    Wie kann ich den Behandlungsbeitrag bezahlen?

    Sie können Ihren Behandlungsbeitrag auf folgenden Wegen begleichen:

    SEPA‑Lastschriftmandat – bequem & sicher

    Das SEPA‑Lastschriftmandat ist die einfachste und sicherste Zahlungsart. Die vorgeschriebenen Beiträge werden automatisch zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht.

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    Das Formular finden Sie in der Service‑Zone der BVAEB. Sie können uns das SEPA-Lastschriftmandat wie folgt senden:

    Electronic Banking (Online‑Überweisung)

    Sie können Ihren Behandlungsbeitrag jederzeit online überweisen.

    Bankverbindungen der BVAEB‑Kundenservicestellen

    Wichtig

    Geben Sie im Feld „Kundendaten“ die Identifikationsnummer der Vorschreibung an, damit Ihre Zahlung korrekt zugeordnet wird.

    Überweisungen aus dem Ausland

    Wenn Sie den Behandlungsbeitrag aus dem Ausland bezahlen:

    • Verwenden Sie die IBAN/BIC‑Angaben, die Sie auf Ihrer individuellen Behandlungsbeitragsvorschreibung finden.
    • Diese weichen regional ab und werden deshalb nicht allgemein veröffentlicht.

    Zahlung per Erlagschein

    Die Bezahlung mittels Erlagschein ist möglich, jedoch:

    • oft zeitintensiver
    • Banken verrechnen unterschiedlich hohe Manipulationsgebühren
    • BVAEB selbst hebt keine Gebühren für Zahlscheine ein

    Tipp: Wenn möglich, bevorzugen Sie SEPA-Lastschrift oder e‑Banking.

    Fristen & wichtige Hinweise

    • Zahlung erfolgt nach Vorschreibung.
    • Identifikationsnummer stets angeben.
    • SEPA-Mandat schriftlich im Original einreichen.

    Kontakt & Services

    Häufige Fragen (FAQ)

    Jetzt online bezahlen

    SEPA‑Mandat einreichen oder Zahlung online durchführen:

    MeineBVAEB