Bei einem Scheckwert von EUR 10,00 beträgt der Kaufpreis EUR 10,20 – darin sind die Beiträge zur Unfallversicherung (1,1 %) und Verwaltungskosten (0,9 %) inkludiert.
Inhalt
Unfallversicherung
Personen, die mit DLS entlohnt werden, sind automatisch unfallversichert. Diese Pflichtversicherung gilt für Unfälle im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, also Arbeitsunfälle oder Wegunfälle (z. B. auf dem Weg zum Arbeitsplatz). Die Zuständigkeit liegt bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Grundlage ist das ASVG.
Die Beiträge leisten die Arbeitgeber:innen und sind im Kaufpreis des DLS bereits enthalten.
Beispiel:
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Beginn:
am Tag der Beschäftigung mit dem direkten Weg zur Arbeit.
Ende:
nach dem direkten Rückweg von der Arbeit.
Es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich.
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung (nach § 19a ASVG)
Liegt Ihr monatliches Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, haben Sie die Möglichkeit, bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Antrag auf freiwillige Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung zu stellen. Wenn Sie ausschließlich mit Dienstleistungsschecks entlohnt werden, liegt der Grenzwert aktuell bei EUR 755,01 pro Monat (inkl. Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen).
Der Beitrag zur Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung liegt bei EUR 83,49 pro Monat. Damit erhalten Sie Leistungen aus der Krankenversicherung und Sie erwerben Versicherungszeiten für Ihre Pensionsansprüche.
Beginn & Ende der Selbstversicherung
Beginn:
mit dem ersten Beschäftigungstag (bei fristgerechter Antragstellung).
Ende:
mit Ablauf des ersten Kalendermonates, wenn für zwei aufeinander folgende Kalendermonate kein Dienstleistungsscheck eingelöst wird.
Pflichtversicherung bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze
Liegt Ihr monatliches Einkommen durch Dienstleistungsschecks über der Geringfügigkeitsgrenze, da Sie mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben, gilt für Sie die Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die ÖGK berechnet die fälligen Beiträge in der Höhe von 14,62 % auf Basis der gesamten Entgelte eines Kalendermonats. Die Beitragsvorschreibung erhalten Sie von der ÖGK automatisch im Nachhinein.
Beispiel: Haushaltshilfe mit Versicherungsschutz
Frau K. erhält Dienstleistungsschecks und arbeitet 20 Stunden pro Monat à EUR 17,- = EUR 340,-.
Sie ist im Rahmen dieser Tätigkeit in einem Privathaushalt automatisch unfallversichert.
Da ihr Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, kann sich Frau K. zusätzlich für die Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung entscheiden.
Damit ist sie umfassend abgesichert. Sie erhält alle Leistungen der Krankenversicherung (z.B. für Arztbesuche) und erwirbt Versicherungszeiten für ihre Pension.
Häufige Fragen (FAQ)
- Bin ich automatisch unfallversichert?
Ja, die Unfallversicherung gilt für alle mit DLS bezahlten Personen. Die Beiträge werden bereits beim Kauf eines Dienstleistungsschecks eingehoben.
- Wann gilt der Schutz der Unfallversicherung?
Am Beschäftigungstag sind Sie ab dem Weg zur Arbeit, für die Dauer der Tätigkeit und für die direkte Rückkehr nach Hause unfallversichert.
- Wie kann ich mich zusätzlich versichern?
Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind, können Sie einen Antrag auf Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse stellen.
- Was kostet die Selbstversicherung?
Der Beitrag zur freiwilligen Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung beträgt EUR 83,49 pro Monat.
- Was passiert, wenn mein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt?
Es entsteht eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die ÖGK berechnet automatisch die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und sendet Ihnen eine Beitragsvorschreibung zu.
- Bin ich mit Dienstleistungsscheck bei der BVAEB versichert?
Nein. Das Kompetenzzentrum Dienstleistungsscheck ist bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) angesiedelt. Wir kümmern uns um das Organisatorische. Alle Auskünfte zum Dienstleistungsscheck erhalten Sie bei uns.
In Angelegenheiten der Kranken- und Pensionsversicherung ist für Beschäftigte mit DLS die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verantwortlich. Für Anträge auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung oder bei Fragen zur Pflichtversicherung (z.B. Beitragszahlungen) wenden Sie sich bitte an die ÖGK in Ihrem Bundesland.
Für die Unfallversicherung ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuständig. Arbeitsunfälle melden Sie bitte dort.
Kontakt & Formulare
Kompetenzzentrum Dienstleistungsscheck (BVAEB)
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie Informationen zur Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Formulare & Anträge
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Meldung eines Arbeitsunfalls
Hier kommen Sie zur Meldung eines Arbeitsunfalls.