Monatsbezugszettel, Jahreslohnzettel und Informationen zu Ihrem Leistungsbezug.
→ Zu den Bezugsinformationen
Monatsbezugszettel, Jahreslohnzettel und Informationen zu Ihrem Leistungsbezug.
→ Zu den Bezugsinformationen
Bekanntgabe oder Änderung Ihrer Bankverbindung für die Auszahlung Ihrer Leistung.
→ Kontoverbindung ändern
Informationen zur Ausstellung und Verwendung Ihrer Pensionskarte.
→ Zur Pensionskarte
Pensionskonto online einsehen oder eine Kontomitteilung anfordern.
→ Zum Pensionskonto
Informationen zu Auslandsaufenthalten, Lebensbestätigungen und Auszahlungen.
→ Zu Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland
Kundenservicestellen, Pensionsschalter und Rückrufservice auf einen Blick.
→ Zu Beratung und Kontakt
Bei Nutzung der elektronischen Zustellung werden Ihnen Schriftstücke des BVAEB Pensionsservice in Ihrem elektronischen Postkorb bereitgestellt und stehen dort unmittelbar nach der Zustellung zur Verfügung.
Dies betrifft insbesondere Mitteilungen zum Leistungsbezug, Monatsbezugszettel, Jahreslohnzettel, Kontomitteilungen sowie sonstige Schriftstücke des BVAEB Pensionsservice.
Bitte beachten Sie, dass bei aktiver elektronischer Zustellung Schriftstücke des BVAEB Pensionsservice grundsätzlich nicht zusätzlich auf dem Postweg übermittelt werden können. Das BVAEB Pensionsservice hat auf die gewählte Zustellart keinen Einfluss und ist an die jeweils im Zustellsystem hinterlegten Einstellungen gebunden.
Wenn Sie keine elektronische Zustellung mehr wünschen, ist die Abmeldung selbstständig vorzunehmen. Eine Abmeldung ist über die Funktion „Registrierung löschen“ in den Einstellungen von „Mein Postkorb“ möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Nachrichten gelesen wurden.
Informationen zur elektronischen Zustellung und zur Abmeldung finden Sie auf den Informationsseiten des Bundeskanzleramts.
Hier finden Sie Informationen rund um die Auszahlung von Ruhe- und Versorgungsleistungen sowie zu den verschiedenen Möglichkeiten, Bezugsdaten und Bezugsnachweise zu erhalten.
Ruhe- und Versorgungsleistungen werden grundsätzlich zum jeweiligen Zahlungstermin auf die bekannt gegebene Kontoverbindung angewiesen.
Beamtinnen und Beamte erhalten zusätzlich in den Monaten März, Juni, September und Dezember eine Sonderzahlung in Höhe des halben Ruhe- oder Versorgungsgenusses.
Die Auszahlung erfolgt auf die zuletzt bekannt gegebene Kontoverbindung.
Informationen zu Ihrem laufenden Ruhe- oder Versorgungsbezug stehen Ihnen auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung.
Ihre monatlichen Bezugsinformationen finden Sie direkt auf dem Kontoauszug Ihrer Überweisung. Die einzelnen Bestandteile Ihrer Auszahlung werden im Verwendungszweck ausgewiesen.
Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen finden Sie im Abkürzungsverzeichnis im Bereich Downloads.
Im Rahmen der jährlichen Pensionsanpassung erhalten Sie eine schriftliche Information über die Anpassung Ihrer Leistung. Diese enthält eine Monatsabrechnung zum angepassten Ruhe- oder Versorgungsbezug sowie ein Abkürzungsverzeichnis mit Erläuterungen zu den verwendeten Bezeichnungen und Abkürzungen.
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, pragmatisierte Landeslehrerinnen und Landeslehrer der Stadt Wien und des Landes Kärnten sowie Bezieherinnen und Bezieher von
können aktuelle Bezugsinformationen, Monatsbezugszettel und Jahreslohnzettel elektronisch abrufen.
Für die Nutzung der elektronischen Bezugsabfrage ist eine Anmeldung mit ID Austria erforderlich.
Zugangswege
→ Über meineBVAEB aufrufen
→ Über das Serviceportal Bund aufrufen
→ Über FinanzOnline aufrufen
Hinweis
Die elektronische Bezugsabfrage wird über externe Zugangswege bereitgestellt. Fragen zur Anmeldung können vom jeweiligen Anbieter beantwortet werden.
Bei Fragen zu Bezugsinformationen oder zum Leistungsbezug unterstützt Sie das BVAEB PensionsServiceCenter gerne.
Monatsbezugszettel und Jahreslohnzettel stehen berechtigten Personen über die elektronische Bezugsabfrage zur Verfügung.
Darüber hinaus können Monatsbezugszettel und Jahreslohnzettel bei Bedarf auch gesondert angefordert werden.
Dies kann insbesondere erforderlich sein:
Monatsbezugszettel können für ausgewählte Bezugszeiträume ausgestellt werden.
Der Jahreslohnzettel steht grundsätzlich ab März des Folgejahres in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Der Jahreslohnzettel für das Kalenderjahr 2026 kann beispielsweise ab März 2027 angefordert oder abgerufen werden.
Für einen raschen Zugriff auf aktuelle Bezugsinformationen, Monatsbezugszettel und Jahreslohnzettel wird die Nutzung der elektronischen Bezugsabfrage empfohlen.
Möchten Sie die Kontoverbindung für Ihren Ruhe- oder Versorgungsbezug ändern, können Sie dies
veranlassen.
Die für Ihr Anliegen erforderlichen Formulare stehen im Abschnitt Downloads auf dieser Seite zur Verfügung.
Ausgefüllte Formulare können postalisch oder per E-Mail an pensionsservice@bvaeb.at übermittelt werden. Eine persönliche Abgabe ist auch in den Kundenservicestellen der BVAEB sowie am Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenter in Wien möglich.
Bei Bekanntgabe einer inländischen Bankverbindung genügt alternativ eine eindeutige Willenserklärung zur Änderung der Kontoverbindung sowie ein Nachweis über die Namensgleichheit zwischen Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber und leistungsberechtigter Person.
Als Nachweis kommt beispielsweise eine gut lesbare Ablichtung der Bankomatkarte (Vorder- und Rückseite) oder eine Bestätigung über die Eröffnung des Bankkontos in Betracht.
Diese vereinfachten Nachweismöglichkeiten gelten ausschließlich für inländische Bankverbindungen.
Informationen zu Bankverbindungen im EU-/EWR-Raum und in der Schweiz finden Sie im Abschnitt Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland.
Die Pensionskarte dient als Nachweis über den Bezug einer Ruhe- oder Versorgungsleistung und steht Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen des BVAEB PensionsServiceCenter zur Verfügung.
Wenn Sie eine Pensionskarte benötigen oder eine neue Pensionskarte anfordern möchten, wenden Sie sich bitte an das BVAEB PensionsServiceCenter.
Informationen zum elektronischen Pensionskonto, zum Online-Zugriff über meineBVAEB, zur Anforderung einer Kontomitteilung sowie zu den zuständigen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite „Pension für Beamtinnen und Beamte“.
Ein Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland schließt den Bezug von Ruhe- und Versorgungsleistungen grundsätzlich nicht aus.
Damit die Auszahlung reibungslos erfolgen kann, sind eine aktuelle Bankverbindung sowie gegebenenfalls erforderliche Nachweise rechtzeitig bekannt zu geben.
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland kann die regelmäßige Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich sein.
Formulare
XXX Lebensbestätigung (Deutsch) herunterladen (1 KB)
XXX Life Certificate (English) herunterladen (1 KB)
XXX Certificat de vie (Français) herunterladen (1 KB)
Gut zu wissen
Die Lebensbestätigung wird zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres an die zuletzt bekannt gegebene Adresse übermittelt.
Für die Bekanntgabe oder Änderung einer Bankverbindung im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz verwenden Sie bitte die Pensionskontoerklärung EWR/Schweiz.
Formular
Fragen zu Bankverbindungen, erforderlichen Nachweisen und Lebensbestätigungen beantwortet das BVAEB PensionsServiceCenter gerne.
Der Pensionsschalter unterstützt Sie bei Fragen zu Pensionen, Versorgungsleistungen und zum Pflegegeld.
Womit können wir Sie unterstützen?
Standort
BVAEB PensionsServiceCenter – Pensionsschalter
Josefstädter Straße 80
1080 Wien
Persönliche Vorsprache
Telefonische Erreichbarkeit des PensionsServiceCenters
Gut zu wissen
Viele Anliegen können telefonisch, schriftlich oder über die Kundenservicestellen der BVAEB erledigt werden. Für weiterführende Fragen rund um Ruhe- und Versorgungsleistungen steht Ihnen der Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenter zur Verfügung.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, kontaktieren Sie bitte vorab das BVAEB PensionsServiceCenter unter 050405-15.
Sie möchten Ihr Anliegen persönlich besprechen? Nutzen Sie unser digitales Serviceangebot und buchen Sie bequem einen telefonischen Rückruf über meineBVAEB.
Ihre Vorteile
Verfügbare Rückrufzeiten
→ Zur Terminvereinbarung über meineBVAEB
Unterlagen, Anträge und Formulare können auch über die Kundenservicestellen der BVAEB eingebracht werden.
→ Zu den Kundenservicestellen
Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt neben der persönlichen Belastung auch organisatorische und rechtliche Fragen mit sich.
Das BVAEB PensionsServiceCenter unterstützt Hinterbliebene mit Informationen, Beratung und Orientierung zu bestehenden Leistungsansprüchen und den erforderlichen Schritten.
Informationen zu Hinterbliebenenleistungen
Auf der Übersichtsseite finden Sie auch Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, Fristen, Verfahrensabläufen sowie den erforderlichen Unterlagen für Hinterbliebene.
→ Zur Übersichtsseite Hinterbliebenenleistungen
Sie haben Fragen zu Ihrem Leistungsbezug, benötigen Unterlagen oder sind unsicher, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist? Das BVAEB PensionsServiceCenter unterstützt Sie gerne.
Postfach 70, 1061 Wien
Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr
Persönliche Beratung zu Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.
→ Zum Pensionsschalter
Unterlagen, Anträge und Formulare können auch über die Kundenservicestellen der BVAEB eingebracht werden.
→ Zu den Kundenservicestellen
Vereinbaren Sie bequem einen telefonischen Rückruf zum verfügbaren Termin.
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Ihre Bankverbindung für die Pensionsauszahlung können Sie über Ihre Bank mittels Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung, mittels Formular des BVAEB PensionsServiceCenter oder durch schriftliche Bekanntgabe an das BVAEB PensionsServiceCenter ändern. Bei inländischen Bankverbindungen genügt alternativ eine eindeutige Willenserklärung sowie ein Nachweis der Namensgleichheit zwischen Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber und leistungsberechtigter Person.
Im Verwendungszweck Ihres Kontoauszugs.
Auf Anfrage stellt Ihnen die BVAEB eine gesonderte Monatsbezugsinformation für einzelne Bezugszeiträume zur Verfügung. Alternativ können berechtigte Personen aktuelle Bezugsinformationen, Monatsbezugszettel und Jahreslohnzettel über die elektronische Bezugsabfrage abrufen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung mit ID Austria.
Eine gültige ID Austria.
Ja – über Serviceportal Bund und über FinanzOnline.
Nein, alle Services sind kostenlos.
Die Lebensbestätigung dient als Nachweis, dass die Voraussetzungen für die laufende Auszahlung Ihres Ruhe- oder Versorgungsgenusses weiterhin vorliegen.
Die bestätigte Lebensbestätigung ist jedes Jahr bis spätestens 31. März an die BVAEB zu übermitteln.
Liegt die erforderliche Bestätigung nicht rechtzeitig vor, kann die Auszahlung Ihrer Pension bis zur Nachreichung des Nachweises unterbrochen werden.
Ja. Pensionsleistungen können grundsätzlich auch auf ein ausländisches Konto überwiesen werden.
Bitte informieren Sie die zuständige pensionsauszahlende Stelle zeitnah über Ihren neuen Wohnsitz. So können Auszahlungen und erforderliche Benachrichtigungen weiterhin korrekt erfolgen.