PensionsServiceCenter

Das PensionsServiceCenter ist die zentrale Anlaufstelle für Bezieherinnen und Bezieher von Ruhe- und Versorgungsleistungen sowie für Hinterbliebene.

Es bietet Informationen, Formulare und Serviceangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Ruhegenüssen, Witwen- und Witwerversorgungen, Waisenversorgungen sowie Versorgungsgenuss für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere eingetragene Partnerinnen und Partner. Darüber hinaus finden Sie Unterstützung zu häufigen Anliegen wie Auszahlungen, Bezugsinformationen, Auslandsaufenthalten und persönlichen Beratungsmöglichkeiten.

Inhalt

    Unsere Leistungen

    Gut zu wissen: Elektronische Zustellung

    Bei Nutzung der elektronischen Zustellung werden Ihnen Schriftstücke des BVAEB Pensionsservice in Ihrem elektronischen Postkorb bereitgestellt und stehen dort unmittelbar nach der Zustellung zur Verfügung.

    Dies betrifft insbesondere Mitteilungen zum Leistungsbezug, Monatsbezugszettel, Jahreslohnzettel, Kontomitteilungen sowie sonstige Schriftstücke des BVAEB Pensionsservice.

    Bitte beachten Sie, dass bei aktiver elektronischer Zustellung Schriftstücke des BVAEB Pensionsservice grundsätzlich nicht zusätzlich auf dem Postweg übermittelt werden können. Das BVAEB Pensionsservice hat auf die gewählte Zustellart keinen Einfluss und ist an die jeweils im Zustellsystem hinterlegten Einstellungen gebunden.

    Wenn Sie keine elektronische Zustellung mehr wünschen, ist die Abmeldung selbstständig vorzunehmen. Eine Abmeldung ist über die Funktion „Registrierung löschen“ in den Einstellungen von „Mein Postkorb“ möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung erst erfolgen kann, wenn alle Nachrichten gelesen wurden.

    Informationen zur elektronischen Zustellung und zur Abmeldung finden Sie auf den Informationsseiten des Bundeskanzleramts.

    Zur eZustellung für Privatpersonen

    Auszahlungsinformationen

    Hier finden Sie Informationen rund um die Auszahlung von Ruhe- und Versorgungsleistungen sowie zu den verschiedenen Möglichkeiten, Bezugsdaten und Bezugsnachweise zu erhalten.

    Auszahlung und Sonderzahlungen

    Ruhe- und Versorgungsleistungen werden grundsätzlich zum jeweiligen Zahlungstermin auf die bekannt gegebene Kontoverbindung angewiesen.

    Beamtinnen und Beamte erhalten zusätzlich in den Monaten März, Juni, September und Dezember eine Sonderzahlung in Höhe des halben Ruhe- oder Versorgungsgenusses.

    Die Auszahlung erfolgt auf die zuletzt bekannt gegebene Kontoverbindung.

    Bezugsinformationen und Bezugsnachweise

    Informationen zu Ihrem laufenden Ruhe- oder Versorgungsbezug stehen Ihnen auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung.

    Monatsbezugszettel und Jahreslohnzettel

    Monatsbezugszettel und Jahreslohnzettel stehen berechtigten Personen über die elektronische Bezugsabfrage zur Verfügung.

    Darüber hinaus können Monatsbezugszettel und Jahreslohnzettel bei Bedarf auch gesondert angefordert werden.

    Dies kann insbesondere erforderlich sein:

    • zur Vorlage bei Behörden oder anderen Institutionen,
    • für Kredit- oder Finanzierungsansuchen,
    • für steuerliche Zwecke oder
    • zur persönlichen Information über den Leistungsbezug.

    Anforderung und Verfügbarkeit

    Monatsbezugszettel können für ausgewählte Bezugszeiträume ausgestellt werden.

    Der Jahreslohnzettel steht grundsätzlich ab März des Folgejahres in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Der Jahreslohnzettel für das Kalenderjahr 2026 kann beispielsweise ab März 2027 angefordert oder abgerufen werden.

    Gut zu wissen

    Für einen raschen Zugriff auf aktuelle Bezugsinformationen, Monatsbezugszettel und Jahreslohnzettel wird die Nutzung der elektronischen Bezugsabfrage empfohlen.

    Kontoverbindung ändern

    Möchten Sie die Kontoverbindung für Ihren Ruhe- oder Versorgungsbezug ändern, können Sie dies

    • über Ihre Bank mittels Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung,
    • mit einem Formular des BVAEB PensionsServiceCenter oder
    • durch schriftliche Bekanntgabe an das BVAEB PensionsServiceCenter

    veranlassen.

    Die für Ihr Anliegen erforderlichen Formulare stehen im Abschnitt Downloads auf dieser Seite zur Verfügung.

    Ausgefüllte Formulare können postalisch oder per E-Mail an pensionsservice@bvaeb.at übermittelt werden. Eine persönliche Abgabe ist auch in den Kundenservicestellen der BVAEB sowie am Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenter in Wien möglich.

    Gut zu wissen

    Bei Bekanntgabe einer inländischen Bankverbindung genügt alternativ eine eindeutige Willenserklärung zur Änderung der Kontoverbindung sowie ein Nachweis über die Namensgleichheit zwischen Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber und leistungsberechtigter Person.

    Als Nachweis kommt beispielsweise eine gut lesbare Ablichtung der Bankomatkarte (Vorder- und Rückseite) oder eine Bestätigung über die Eröffnung des Bankkontos in Betracht.

    Diese vereinfachten Nachweismöglichkeiten gelten ausschließlich für inländische Bankverbindungen.

    Informationen zu Bankverbindungen im EU-/EWR-Raum und in der Schweiz finden Sie im Abschnitt Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland.

    Pensionskarte

    Die Pensionskarte dient als Nachweis über den Bezug einer Ruhe- oder Versorgungsleistung und steht Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen des BVAEB PensionsServiceCenter zur Verfügung.

    Wenn Sie eine Pensionskarte benötigen oder eine neue Pensionskarte anfordern möchten, wenden Sie sich bitte an das BVAEB PensionsServiceCenter.

    Elektronisches Pensionskonto

    Informationen zum elektronischen Pensionskonto, zum Online-Zugriff über meineBVAEB, zur Anforderung einer Kontomitteilung sowie zu den zuständigen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite „Pension für Beamtinnen und Beamte“.

    XXX Zum elektronischen Pensionskonto

    Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland

    Ein Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland schließt den Bezug von Ruhe- und Versorgungsleistungen grundsätzlich nicht aus.

    Damit die Auszahlung reibungslos erfolgen kann, sind eine aktuelle Bankverbindung sowie gegebenenfalls erforderliche Nachweise rechtzeitig bekannt zu geben.

    Beratung und Unterstützung

    Fragen zu Bankverbindungen, erforderlichen Nachweisen und Lebensbestätigungen beantwortet das BVAEB PensionsServiceCenter gerne.

    XXX Zum Kontaktbereich

    Beratung und Kontakt

    Kontakt & Services

    BVAEB PensionsServiceCenter

    Sie haben Fragen zu Ihrem Leistungsbezug, benötigen Unterlagen oder sind unsicher, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist? Das BVAEB PensionsServiceCenter unterstützt Sie gerne.

    Weitere Serviceangebote

    Häufige Fragen (FAQ)