Ein kurzes Schreiben reicht.
Die Richtlinien ermöglichen eine faire und individuelle Entscheidung. Der Nachsichtszeitraum beträgt:
Zentral ist die individuelle berechnete Belastungsgrenze. Sie berücksichtigt:
Familien‑Nettoeinkommen
Anzahl der Familienmitglieder
persönliche soziale Umstände
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Nachsicht um eine individuelle Ermessensentscheidung handelt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Ein kurzes Schreiben reicht.
Ihr Antrag ist an die für Sie zuständige BVAEB-Servicestelle zu richten.
Legen Sie lediglich das Netto‑Familieneinkommen bei.
Sie müssen keine Vorschreibungen oder Belege über offene Behandlungsbeiträge oder sonstige Kostenbeteiligungen übermitteln.
Fühlen Sie sich durch bereits angefallene Kostenteile über Ihre finanziellen Grenzen hinaus belastet? Kontaktieren Sie Ihre BVAEB-Servicestelle, um nähere Informationen zu erhalten.