Nachsicht – Kostenbeteiligungen reduzieren

Medizinische Leistungen können Ihr Budget stark belasten. Damit notwendige Behandlungen leistbar bleiben, kann die BVAEB in bestimmten Fällen eine Nachsicht bereits angefallener Kostenbeteiligungen gewähren– rasch, unbürokratisch und sozial treffsicher.

Inhalt

    Welcher Zeitraum kann nachgesehen werden?

    Die Richtlinien ermöglichen eine faire und individuelle Entscheidung. Der Nachsichtszeitraum beträgt:

    • mindestens 3 Monate
    • maximal 12 Monate

    Welche Kosten können nachgesehen werden?

    • Behandlungsbeitrag
    • Rezeptgebühren
    • Zuzahlungen für Kur-, Genesungs-, Erholungs- und Rehabilitationsaufenthalte
    • Kostenanteile für Heilbehelfe und Hilfsmittel

    Wie wird die Nachsicht berechnet?

    Zentral ist die individuelle berechnete Belastungsgrenze. Sie berücksichtigt:

    Hinweis

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Nachsicht um eine individuelle Ermessensentscheidung handelt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

    Benötigte Unterlagen

    Tipp

    Fühlen Sie sich durch bereits angefallene Kostenteile über Ihre finanziellen Grenzen hinaus belastet? Kontaktieren Sie Ihre BVAEB-Servicestelle, um nähere Informationen zu erhalten.

    Kontakt & Services