Ärztliche Erstuntersuchung und Festlegung des Therapieplans
Inhalt
Was ist eine stationäre Rehabilitation?
Die stationäre Rehabilitation ist eine mehrwöchige medizinische Maßnahme in einer BVAEB-Gesundheitseinrichtung oder in einer Vertragseinrichtung. Sie dient der Wiederherstellung der Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lebensqualität nach einer Erkrankung oder einem Unfall.
Ziele der stationären Rehabilitation
Verbesserung von Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer
Stärkung von Herz-Kreislauf und Atmung
Schmerzreduktion und psychische Stabilisierung
Erlernen gesundheitsfördernder Verhaltensweisen für den Alltag
Wer hat Anspruch?
Alle BVAEB-Versicherten sowie mitversicherte Angehörige können eine stationäre Rehabilitation beantragen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Rehabilitation kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Akutbehandlung (Anschlussheilverfahren) oder bei chronischen Erkrankungen erfolgen.
Wie läuft die stationäre Rehabilitation ab?
- 1
Anreise & Aufnahmeuntersuchung
- 2
Therapiephase
Tägliche Bewegung, Physiotherapie, Ergotherapie, Entspannung und Ernährungsberatung
- 3
Psychosoziale Betreuung
Unterstützung bei Motivation, Stressbewältigung und Lebensstiländerung
- 4
Abschlussuntersuchung
Ärztliche Beurteilung und Empfehlungen für zuhause
Dauer
22, 29 oder 43 Tage je nach Indikation
Ort
BVAEB-Gesundheitseinrichtungen oder Vertragseinrichtungen
Eine aktuelle Liste aller eigenen Einrichtungen und Vertragseinrichtungen finden Sie in unserer Broschüre:
Unterbringung & Betreuung
Alle Einrichtungen verfügen über interdisziplinäre Teams aus Ärzt:innen, Therapeut:innen, Diätolog:innen und Psycholog:innen. Die Räume sind barrierefrei und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt.
Die BVAEB verfügt über moderne Rehabilitationseinrichtungen in ganz Österreich:
xxx Bad Schallerbach / Oberösterreich
Rehabilitation bei Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- oder Atemwegserkrankungen
xxx Bad Tatzmannsdorf / Burgenland
Rehabilitation zur onkologischen Nachbehandlung (stationär und ambulant)
xxx Waidhofen a. d. Ybbs / Niederösterreich
Aufenthalte für sämtliche neurologischen Erkrankungen
xxx Baden / Niederösterreich
Rehabilitation bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
Kosten & Zuzahlung
Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr bei Rehabilitationsaufenthalten in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen einzuheben, die vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen ist.
| Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze: | |
|---|---|
| Monatlicher Bruttobezug | Tägliche Zuzahlung |
| bis EUR 1.308,39 | keine |
| bis EUR 1.889,77 | EUR 11,06 |
| bis EUR 2.471,16 | EUR 18,96 |
| über EUR 2.471,16 | EUR 26,87 |
Abzüge: EUR 755,73 für mitversicherte Erwachsene, EUR 201,88 für jedes mitversicherte Kind.
Keine Zuzahlung für Personen unter 18 Jahren, bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe oder bei Rezeptgebührenbefreiung (außer bei Obergrenze).
Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.
Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.
Wie beantrage ich eine stationäre Rehabilitation?
- 1
Medizinische Indikation
Die Ärztin oder der Arzt füllt den medizinischen Teil des Antrags aus.
- 2
Antrag einreichen
Der Antrag kann online über MeineBVAEB oder per Post eingereicht werden.
- 3
Bewilligung erfolgt
Die Bewilligung erfolgt nach medizinischer Prüfung durch die BVAEB.
Jetzt Rehabilitation beantragen
Schritt für Schritt zurück in ein aktives Leben – mit medizinischer Betreuung, Therapie und neuer Energie für Alltag und Beruf.
Antrag herunterladen (PDF, 528 KB)
Nutzen Sie das Online-Portal: MeineBVAEB
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie lange dauert eine stationäre Rehabilitation?
Je nach Indikation 22, 29 oder 43 Tage.
- Was ist der Unterschied zwischen Anschlussheilverfahren, Wiederholungsheilverfahren und ambulanter Rehabilitation?
Anschlussheilverfahren:
Dieses ist als stationärer Rehabilitationsaufenthalt nach einer Operation bzw. zeitnah nach einem stationären Aufenthalt nach einem Akutereignis (z.B. Schlaganfall) vorgesehen. Das Ziel ist, dass Patientinnen und Patienten wieder ein möglichst selbstständiges Leben ohne Betreuung und Hilfe führen können.Wiederholungsheilverfahren (= Rehabilitation):
Um eine stationäre Rehabilitation kann gegebenenfalls nach einem Anschlussheilverfahren angesucht werden, wenn die Rehabilitationsziele noch nicht erreicht wurden.Ambulante Rehabilitation:
Bei einer ambulanten Rehabilitation werden die Behandlungen ambulant in einer Rehabilitationseinrichtung durchgeführt und anschließend kehren Sie in Ihr gewohntes Umfeld zurück.- Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?
Ja, bei medizinischer Notwendigkeit oder bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kann eine Begleitperson bewilligt werden.
- Wird meine Wunsch-Einrichtung berücksichtigt?
Ja, Sie können Ihre Wunsch-Einrichtung im Antrag angeben. Die BVAEB bemüht sich, diese zu berücksichtigen.
- Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die Zuzahlung richtet sich nach Ihrem Einkommen und wir jährlich zu Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben. Die aktuellen Zuzahlungsstufen finden Sie in unserer Tabelle.
- Wird der Transport in die Einrichtung übernommen?
Bei medizinischer Notwendigkeit kann ein Transport bei einem stationären Aufenthalt in die nächstgelegene Einrichtung bewilligt werden.
- Wie lange habe ich Zeit, einen bewilligten Aufenthalt anzutreten?
Die Gültigkeit unserer Bewilligungen beträgt grundsätzlich zwölf Monate ab dem Datum der medizinischen Entscheidung. Bei Bewilligungen für Anschlussheilverfahren ist die Gültigkeit mit sechs Monaten begrenzt.
- Ist es möglich meinen Hund zum Aufenthalt mitzunehmen?
Rehabilitationseinrichtungen sind Krankenanstalten. Daher ist die Mitnahme von Haustieren aus hygienischen Gründen nicht möglich.
- Kann ich am Wochenende heimfahren?
Sie dürfen Ihren Aufenthalt ausschließlich aus wichtigen Gründen und nach vorheriger Bewilligung unterbrechen. Wichtige Gründe sind unter anderem Krankheit, nicht vorhersehbare Ereignisse oder Behördentermine, die Sie nicht aufschieben können.
Wegen planbaren Ereignissen wie Hochzeit, Taufe, Geburtstag, Sponsion oder die Teilnahme an Veranstaltungen kann ein Aufenthalt nicht unterbrochen werden.
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