Stationäre Rehabilitation

Eine stationäre Rehabilitation hilft Ihnen, Ihre Gesundheit nach einer Erkrankung, Operation oder einem Unfall wiederzuerlangen. In einem geschützten Umfeld unter medizinischer und therapeutischer Betreuung werden körperliche und seelische Funktionen gezielt gestärkt – für ein selbstbestimmtes Leben im Alltag und Beruf.

Inhalt

    Was ist eine stationäre Rehabilitation?

    Die stationäre Rehabilitation ist eine mehrwöchige medizinische Maßnahme in einer BVAEB-Gesundheitseinrichtung oder in einer Vertragseinrichtung. Sie dient der Wiederherstellung der Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lebensqualität nach einer Erkrankung oder einem Unfall.

    Ziele der stationären Rehabilitation

    Wer hat Anspruch?

    Alle BVAEB-Versicherten sowie mitversicherte Angehörige können eine stationäre Rehabilitation beantragen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Rehabilitation kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Akutbehandlung (Anschlussheilverfahren) oder bei chronischen Erkrankungen erfolgen.

    Wie läuft die stationäre Rehabilitation ab?

    • 1

      Anreise & Aufnahmeuntersuchung

       Ärztliche Erstuntersuchung und Festlegung des Therapieplans

    • 2

      Therapiephase

      Tägliche Bewegung, Physiotherapie, Ergotherapie, Entspannung und Ernährungsberatung

    • 3

      Psychosoziale Betreuung

      Unterstützung bei Motivation, Stressbewältigung und Lebensstiländerung

    • 4

      Abschlussuntersuchung

      Ärztliche Beurteilung und Empfehlungen für zuhause

    Eine aktuelle Liste aller eigenen Einrichtungen und Vertragseinrichtungen finden Sie in unserer Broschüre:

    Broschüre Kur & Rehabilitation

    Kosten & Zuzahlung

    Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr bei Rehabilitationsaufenthalten in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen einzuheben, die vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen ist. 

    Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:
    Monatlicher BruttobezugTägliche Zuzahlung
    bis EUR 1.308,39keine
     bis EUR 1.889,77EUR 11,06
    bis EUR 2.471,16EUR 18,96
    über EUR 2.471,16EUR 26,87

    Abzüge: EUR 755,73 für mitversicherte Erwachsene, EUR 201,88 für jedes mitversicherte Kind.

    Keine Zuzahlung für Personen unter 18 Jahren, bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe oder bei Rezeptgebührenbefreiung (außer bei Obergrenze).

    Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.

    Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.

    Wie beantrage ich eine stationäre Rehabilitation?

    • 1

      Medizinische Indikation

      Die Ärztin oder der Arzt füllt den medizinischen Teil des Antrags aus.

    • 2

      Antrag einreichen

      Der Antrag kann online über MeineBVAEB oder per Post eingereicht werden.

    • 3

      Bewilligung erfolgt

      Die Bewilligung erfolgt nach medizinischer Prüfung durch die BVAEB.

    Jetzt Rehabilitation beantragen

    Schritt für Schritt zurück in ein aktives Leben – mit medizinischer Betreuung, Therapie und neuer Energie für Alltag und Beruf.

    Antrag herunterladen (PDF, 528 KB)

    Nutzen Sie das Online-Portal:  MeineBVAEB

    Häufige Fragen (FAQ)