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Hinweis (Box)
Damit anspruchsberechtigte Hinterbliebene über die weiteren Schritte informiert werden können, sollten diese dem BVAEB PensionsServiceCenter bekannt sein oder gemeinsam mit der Todesmeldung bekannt gegeben werden.
Dies gilt insbesondere, wenn die verstorbene Person zuletzt im Ausland gelebt hat, der Todesfall im Ausland eingetreten ist oder dem BVAEB PensionsServiceCenter nicht alle anspruchsberechtigten Hinterbliebenen bekannt sind.
Wer kann Anspruch haben?
Eine Witwen- oder Witwerversorgung kann gebühren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruchsberechtigt können sein:
- Witwen, Witwer
- eingetragene Partnerinnen und Partner
Für Ehe und eingetragene Partnerschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich sinngemäß.
Was Sie wissen müssen
Wird dem BVAEB PensionsServiceCenter ein Todesfall bekannt und liegen Informationen zu den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen vor, werden diese in der Regel schriftlich über die weiteren Schritte informiert.
Die Höhe der Witwen- oder Witwerversorgung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls.
Kann die endgültige Bemessung der Leistung noch nicht abgeschlossen werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorschusszahlung beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen und Formulare
Für die Feststellung eines möglichen Anspruchs auf Witwen- oder Witwerversorgung werden bestimmte Angaben und Unterlagen benötigt.
Die hierfür erforderlichen Formulare werden anspruchsberechtigten Hinterbliebenen in der Regel im Rahmen des Verfahrens übermittelt und stehen zusätzlich auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
Zur Prüfung eines möglichen Anspruchs werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
- bei Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft entsprechende gerichtliche Entscheidungen
- ausgefüllter Fragebogen für Witwen und Witwer
- Bekanntgabe einer Kontoverbindung
Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gut zu wissen
- Die für die Anspruchsprüfung erforderlichen Formulare werden anspruchsberechtigten Hinterbliebenen in der Regel mit dem Informationsschreiben des BVAEB PensionsServiceCenter übermittelt und stehen zusätzlich auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
- Nach Vorliegen der erforderlichen Angaben und Unterlagen kann das BVAEB PensionsServiceCenter den Anspruch prüfen und die Leistung feststellen.
- In vielen Fällen können Unterlagen zunächst als Kopie oder in digitaler Form übermittelt werden.
- Falls Originalunterlagen benötigt werden, werden Sie gesondert informiert.
- Fremdsprachige Dokumente sind gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Auszahlung bei Wohnsitz im Ausland
Die Witwen- oder Witwerversorgung kann grundsätzlich auch bei Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland bezogen werden.
Informationen zu
- Auslandsaufenthalten
- Kontoverbindungen
- Lebensbestätigungen
- Auszahlungen ins Ausland
- erforderlichen Formularen
finden Sie im PensionsServiceCenter im Bereich „Ruhe- und Versorgungsleistungen bei Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland“.
→ Zum PensionsServiceCenter
Downloads
Anspruchsprüfung
- Fragebogen für Witwen und Witwer
Auszahlung der Leistung
- Kontoerklärung Österreich
- Kontoerklärung EU-/EWR-Raum und Schweiz
Optional
- Antrag auf Vorschusszahlung
Informationen und Rechtsgrundlagen
- Informationsblatt Witwen- und Witwerversorgung
- Ausgewählte gesetzliche Grundlagen zur Witwen- und Witwerversorgung
Gut zu wissen
- Formulare, Anträge und sonstige Unterlagen können auch persönlich in den Kundenservicestellen der BVAEB sowie am Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenter in 1080 Wien abgegeben werden.
Beratung und Unterstützung
Der Verlust eines nahestehenden Menschen und die damit verbundenen organisatorischen Schritte können viele Fragen aufwerfen.
Im PensionsServiceCenter finden Sie Informationen zu Auszahlungen, Bezugsinformationen, Kontoverbindungen, Auslandsaufenthalten sowie zu weiteren Serviceangeboten rund um Ruhe- und Versorgungsleistungen.
Bei Fragen zur Witwen- oder Witwerversorgung, zu erforderlichen Unterlagen, zur Auszahlung oder zum Verfahren unterstützt Sie das BVAEB PensionsServiceCenter gerne.
Persönliche Unterstützung erhalten Sie auch in den Kundenservicestellen der BVAEB, am Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenter sowie über den Rückrufservice in meineBVAEB.
Bitte informieren Sie das BVAEB PensionsServiceCenter über Änderungen Ihrer Anschrift, Kontoverbindung oder anderer Umstände, die Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben können.
→ Zum PensionsServiceCenter
Einen Überblick über weitere Leistungen für Hinterbliebene sowie Informationen zu den wichtigsten Schritten nach einem Todesfall finden Sie auf unserer Übersichtsseite Hinterbliebenenleistungen.
→ Zur Übersicht Hinterbliebenenleistungen
Kontakt und Serviceangebote
Bei Fragen zu Hinterbliebenenleistungen oder zu einem laufenden Verfahren unterstützt Sie das BVAEB PensionsServiceCenter gerne.
BVAEB PensionsServiceCenter
Telefon: 050405-15
E-Mail: pensionsservice@bvaeb.at
Postanschrift: Postfach 70, 1061 Wien
Telefonische Erreichbarkeit
- Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr
Sie sind unsicher, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist? Das BVAEB PensionsServiceCenter unterstützt Sie gerne und hilft bei der Zuordnung zu den richtigen Angeboten und Leistungen.
Unsere Serviceangebote
Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenter
Persönliche Beratung zu Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.
Standort
Josefstädter Straße 80
1080 Wien
Persönliche Vorsprache
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Rückrufservice über meineBVAEB
Vereinbaren Sie bequem einen telefonischen Rückruf zum verfügbaren Termin.
Verfügbare Rückrufzeiten
- Montag bis Donnerstag: 09:30 bis 14:00 Uhr
- Freitag: 09:30 bis 13:00 Uhr
→ Zur Terminvereinbarung über meineBVAEB
Häufige Fragen
Wer kann Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben?
Ansprüche können je nach persönlicher Situation für Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Partnerinnen und Partner, Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner beziehungsweise frühere eingetragene Partnerinnen und Partner bestehen.
Was passiert nach der Bekanntgabe des Todesfalls?
Nach der Bekanntgabe werden mögliche Ansprüche geprüft und die weiteren Schritte eingeleitet. Gegebenenfalls werden zusätzliche Unterlagen oder Informationen angefordert.
Muss ein Antrag gestellt werden?
Ob ein Antrag erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Hinterbliebenenleistung ab. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der beantragten Leistung und Ihrer persönlichen Situation. Welche Nachweise benötigt werden, erfahren Sie auf den jeweiligen Detailseiten.
Können Hinterbliebenenleistungen auch ins Ausland ausbezahlt werden?
Ja. Hinterbliebenenleistungen können grundsätzlich auch bei Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland bezogen werden. Nähere Informationen finden Sie im PensionsServiceCenter.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Das BVAEB PensionsServiceCenter ist Ihre zentrale Anlaufstelle bei Fragen zu Hinterbliebenenleistungen, erforderlichen Unterlagen und den nächsten Schritten.
Wo kann ich Unterlagen persönlich abgeben?
Formulare, Anträge und sonstige Unterlagen können am Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenter in Wien abgegeben werden. Alternativ ist die persönliche Abgabe auch in den Kundenservicestellen der BVAEB möglich.