Rehabilitation nach Arbeits- / Dienstunfall oder Berufskrankheit

Die BVAEB unterstützt Sie nach einem anerkannten Arbeits- oder Dienstunfall bzw. einer anerkannten Berufskrankheit mit gezielten Rehabilitationsmaßnahmen. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit, Mobilität und Erwerbsfähigkeit, für einen sicheren Weg zurück in den Alltag und ins Berufsleben.

Inhalt

    Rehabilitation in der Unfallversicherung

    Rehabilitationsmaßnahmen der Unfallversicherung kommen dann zum Einsatz, wenn durch einen anerkannten Arbeits- oder Dienstunfall oder eine Berufskrankheit gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen.
    Die Einleitung dieser Maßnahmen bedarf der Zustimmung der versehrten Person.
    Die medizinischen Voraussetzungen werden durch den medizinischen Dienst der BVAEB-Unfallversicherung geprüft.

    Rehabilitationsberatung

    Die Sozialarbeiter:innen der BVAEB-Unfallversicherung stehen Ihnen nach einem anerkannten Arbeits- oder Dienstunfall bzw. einer anerkannten Berufskrankheit unterstützend zur Seite. Sie informieren, beraten und begleiten Sie und Ihre Angehörigen auf dem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben. Sie respektieren Ihre Selbständigkeit und berücksichtigen Ihre Wünsche und Vorstellungen sowie soziale Situation. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.

    Das Angebot unserer Sozialarbeiter:innen beinhaltet:

    Was Sozialarbeiter:innen nicht tun:

    • Sie greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
    • Sie erbringen keine Pflege vor Ort.

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    Kontakt & Services