Die medizinischen Maßnahmen dienen der gesundheitlichen Wiederherstellung nach einem anerkannten Arbeits- oder Dienstunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit.
Leistungen:
- Ärztliche Hilfe, Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Selbstbehalte, Behandlungsbeiträge oder Rezeptgebühren können zur Rückerstattung eingereicht werden.
- Aufenthalte in Rehabilitations-, Kur- oder Therapiezentren wegen der Folgen von anerkannten Unfällen bzw. anerkannten Berufskrankheiten ohne Zuzahlung
- Ambulante Rehabilitation
Entsprechende Anträge sind mit einem deutlichen Hinweis auf „Arbeitsunfall", „Dienstunfall“ bzw. „Berufskrankheit“ direkt an die BVAEB-Unfallversicherung zu übermitteln.
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