Stationäre Aufenthalte

Wenn Sie aufgrund der Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit einen stationären Aufenthalt benötigen, kommen folgende Einrichtungen in Frage:

Krankenhaus — Kur-, Rehabilitations- oder Therapiezentrum — Behandlung im Ausland 

Inhalt

    Krankenhaus

    Die Kosten für einen stationären Aufenthalt im Zusammenhang mit den Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit werden entsprechend den Verträgen der BVAEB übernommen. Wird eine private Einrichtung ohne Vertrag mit der BVAEB in Anspruch genommen, so werden nur jene Kosten ersetzt, die auch in einer Vertragseinrichtung entstanden wären. Der Spitalskostenbeitrag ist vorab von Ihnen zu bezahlen, kann aber zur Prüfung einer Rückerstattung eingereicht werden.

    Kur-, Rehabilitations- oder Therapiezentrum

    Ist ein Aufenthalt in einem Zentrum für Kur, Rehabilitation oder Therapien im Zusammenhang mit den Folgen eines anerkannten Arbeits- / Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit erforderlich, senden Sie den entsprechenden Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt (PDF, 528 KB) bitte direkt an die BVAEB-Unfallversicherung. Bringen Sie bitte einen deutlichen Hinweis auf den Arbeits-/Dienstunfall bzw. die Berufskrankheit an. Steht der Aufenthalt überwiegend mit den Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit im Zusammenhang, dann ist keine Zuzahlung zu leisten bzw. kann diese rückerstattet werden.

    Behandlung im Ausland

    Wenn ein stationärer Aufenthalt im Ausland im Zusammenhang mit den Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit steht, nehmen Sie bitte zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise bzw. der Kostenübernahme mit der BVAEB-Unfallversicherung Kontakt auf.

    Welche Kosten entstehen?

    Fristen & wichtige Hinweise

    Wichtig: Kostenersatz für Wahlleistungen kann nur erfolgen, wenn vollständige Rechnungsunterlagen eingereicht werden.

    • Nehmen Sie bei stationären Aufenthalten im Ausland unbedingt frühzeitig mit der BVAEB-Unfallversicherung Kontakt auf.
    • Bei Spezialuntersuchungen oder bestimmten Behandlungen kann eine gesonderte Bewilligung erforderlich sein.

    Kontakt & Formulare

    BVAEB – Unfallversicherung

    Allgemeine Auskünfte: 

    Rehabilitationsberatung der BVAEB-Unfallversicherung

    Für Aufenthalte Kur-, Rehabilitaitons- oder Therapiezentren: