Behandlungsbeitrag durch Versicherte

Der Behandlungsbeitrag ist Ihr prozentueller Kostenanteil an bestimmten medizinischen Leistungen. Damit wird das hohe Leistungsniveau der BVAEB gesichert. Hier erfahren Sie, für welche Leistungen der Beitrag gilt, wie hoch er ist und wie Sie ihn bezahlen können.

Inhalt

    Was ist der Behandlungsbeitrag?

    Der Behandlungsbeitrag ist eine Kostenbeteiligung der Versicherten an ausgewählten medizinischen Leistungen. Er wird immer dann vorgeschrieben, wenn bestimmte ärztliche oder therapeutische Leistungen in Anspruch genommen werden.

    Für welche Leistungen ist ein Behandlungsbeitrag zu zahlen?

    Ein Behandlungsbeitrag fällt unter anderem an für:

    Wie hoch ist der Behandlungsbeitrag?

    • Grundsätzlich: 20 % des Vertragshonorars
    • Abnehmbare kieferorthopädische Behandlung: 20 % des Vertragshonorars

    Welche Personen sind vom Behandlungsbeitrag befreit?

    • Kinder (bis zum Ende der Anspruchsberechtigung)
    • Waisenpensionsbezieher:innen 

    Ausnahme: Bei abnehmbaren Kieferregulierungen gilt auch für Kinder ein Beitrag von 20 %.

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      Wann wird der Behandlungsbeitrag vorgeschrieben?

    Der Behandlungsbeitrag wird von der BVAEB im Nachhinein vorgeschrieben. Die Behandlungsbeitragsvorschreibung enthält eine Auflistung der in Anspruch genommener Leistungen, für die ein Behandlungsbeitrag angefallen ist. Sie erhalten die Vorschreibung:

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    Häufige Fragen (FAQ)

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