SEPA‑Lastschrift, e‑Banking oder Erlagschein: Ihre Zahlungswege im Überblick.
Inhalt
Was ist der Behandlungsbeitrag?
Der Behandlungsbeitrag ist eine Kostenbeteiligung der Versicherten an ausgewählten medizinischen Leistungen. Er wird immer dann vorgeschrieben, wenn bestimmte ärztliche oder therapeutische Leistungen in Anspruch genommen werden.
Für welche Leistungen ist ein Behandlungsbeitrag zu zahlen?
Ein Behandlungsbeitrag fällt unter anderem an für:
Grundhonorare (Ordinationen, Visiten)
Diagnose- und Therapiegespräche
Bildgebende Verfahren (Röntgen, Sonografie, CT)
Laboruntersuchungen
Physiotherapie
Psychotherapie/klinisch-psychologische Behandlung
EKG
Ergometrie
Zahnbehandlungen (konservierend, chirurgisch, kieferorthopädisch)
Zahnersatz
Abnehmbare kieferorthopädische Behandlung
Wie hoch ist der Behandlungsbeitrag?
- Grundsätzlich: 20 % des Vertragshonorars
- Abnehmbare kieferorthopädische Behandlung: 20 % des Vertragshonorars
Welche Personen sind vom Behandlungsbeitrag befreit?
- Kinder (bis zum Ende der Anspruchsberechtigung)
- Waisenpensionsbezieher:innen
Ausnahme: Bei abnehmbaren Kieferregulierungen gilt auch für Kinder ein Beitrag von 20 %.
Nachsicht des Behandlungsbeitrags
Wenn Kosten zur Belastung werden: unbürokratische finanzielle Entlastung, Voraussetzungen und Antrag.
Wann wird der Behandlungsbeitrag vorgeschrieben?
Der Behandlungsbeitrag wird von der BVAEB im Nachhinein vorgeschrieben. Die Behandlungsbeitragsvorschreibung enthält eine Auflistung der in Anspruch genommener Leistungen, für die ein Behandlungsbeitrag angefallen ist. Sie erhalten die Vorschreibung:
per Post
elektronisch
z.B. in MeineBVAEB
Kontakt & Services
Persönlich
Telefon
Online Portal
Häufige Fragen (FAQ)
- Warum gibt es den Behandlungsbeitrag?
Er dient der Mitfinanzierung ausgewählter Leistungen und sichert das hohe Leistungsniveau der BVAEB.
- Kann ich eine Übersicht meiner Leistungen erhalten?
Ja, sie ist in Ihrer Behandlungsbeitragsvorschreibung aufgelistet.
- Kann ich gegen eine Vorschreibung Einspruch erheben?
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Kundenservicestelle.
- Werden alle Therapien mit einem Beitrag belastet?
Nur bestimmte Leistungen laut Satzung.
- Gilt der Behandlungsbeitrag auch bei Wahlärztinnen/Wahlärzten?
Ja, sofern eine erstattungsfähige Leistung vorliegt. In diesem Fall wird die Höhe der Kostenerstattung um den Behandlungsbeitrag reduziert. Eine gesonderte Vorschreibung erfolgt nicht.