Wann benötigen Sie eine ärztliche Verordnung? Welche Produkte sind bewilligungspflichtig? Wie funktioniert die leihweise Beistellung? Was ist bei Nicht-Vertragspartner:innen zu beachten?
Heilbehelfe und Hilfsmittel werden nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung bereitgestellt. Viele Produkte erhalten Sie bei unseren Vertragspartner:innen direkt, für manche Produkte benötigen Sie vorab eine Bewilligung.
Je nach Art des Behelfs können Kostenanteile anfallen. Bestimmte Personengruppen können vom Kostenanteil befreit sein.
Hier finden Sie alle Leistungen rund um Hilfsmittel kompakt zusammengefasst.
Wann benötigen Sie eine ärztliche Verordnung? Welche Produkte sind bewilligungspflichtig? Wie funktioniert die leihweise Beistellung? Was ist bei Nicht-Vertragspartner:innen zu beachten?
Wie hoch ist der Kostenanteil? Welche Mindest- und Höchstbeträge gelten? Wer ist automatisch befreit – und wie beantragt man eine Befreiung?
Brillen, Prothesen, Hörgeräte, orthopädische Schuhe, Einlagen, Inkontinenzartikel, Diabetikerbedarf und vieles mehr – mit klaren Kostenregelungen und Sonderbestimmungen.
Für viele Behelfe gelten satzungsmäßige Gebrauchsdauern. Vorzeitige Neubestellungen sind nur mit medizinischer Begründung und Bewilligung möglich.
Nein. Viele Produkte sind bewilligungsfrei, doch einige Behelfe müssen vorab bewilligt werden –Ihre Vertragspartnerin, Ihr Vertragspartner oder die Kundenservicestelle kann Sie darüber informieren.
In der Regel 10 % der Kosten abzüglich des vorgesehenen Mindestkostenanteils (Selbstbehalt).
Verordnungen können bei unseren Vertragspartner:innen wie Bandagist:innen, Optiker:innen, Orthopädietechniker:innen oder Hörgeräteakustiker:innen eingelöst werden.