Heilbehelfe & Hilfsmittel — Übersicht

Heilbehelfe und Hilfsmittel unterstützen Ihre Gesundheit, Ihre Beweglichkeit und Ihren Alltag. Die BVAEB sorgt dafür, dass Sie notwendige Produkte wie Brillen, Prothesen, Hörgeräte, Inkontinenzartikel oder orthopädische Behelfe rasch und verlässlich erhalten. Diese Seite bietet Ihnen einen klaren Überblick über Anspruch, Kosten, Bewilligungen und wichtige Gebrauchsdauern.

Inhalt

    Was Sie wissen müssen

    Heilbehelfe und Hilfsmittel werden nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung bereitgestellt. Viele Produkte erhalten Sie bei unseren Vertragspartner:innen direkt, für manche Produkte benötigen Sie vorab eine Bewilligung.

    Je nach Art des Behelfs können Kostenanteile anfallen. Bestimmte Personengruppen können vom Kostenanteil befreit sein.

    Hier finden Sie alle Leistungen rund um Hilfsmittel kompakt zusammengefasst.

    Unsere Leistungen zu Heilbehelfe & Hilfsmittel

    Mehr Informationen zum Thema: Verordnung & Bewilligung

    Verordnung & Bewilligung

    Wann benötigen Sie eine ärztliche Verordnung? Welche Produkte sind bewilligungspflichtig? Wie funktioniert die leihweise Beistellung? Was ist bei Nicht-Vertragspartner:innen zu beachten?

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    Mehr Informationen zum Thema: Kostenanteil & Befreiung vom Kostenanteil

    Kostenanteil & Befreiung vom Kostenanteil

    Wie hoch ist der Kostenanteil? Welche Mindest- und Höchstbeträge gelten? Wer ist automatisch befreit – und wie beantragt man eine Befreiung?

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    Mehr Informationen zum Thema: Die häufigsten Heilbehelfe und Hilfsmittel

    Die häufigsten Heilbehelfe und Hilfsmittel

    Brillen, Prothesen, Hörgeräte, orthopädische Schuhe, Einlagen, Inkontinenzartikel, Diabetikerbedarf und vieles mehr – mit klaren Kostenregelungen und Sonderbestimmungen.

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    Mehr Informationen zum Thema: Gebrauchsdauer für Heilbehelfe & Hilfsmittel

    Gebrauchsdauer für Heilbehelfe & Hilfsmittel

    Für viele Behelfe gelten satzungsmäßige Gebrauchsdauern. Vorzeitige Neubestellungen sind nur mit medizinischer Begründung und Bewilligung möglich.

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    Häufige Fragen (FAQ)

    Kontakt & Services