Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen natürlichen Personen (Privatpersonen) zur Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen. Unternehmen oder Vereine dürfen den Dienstleistungsscheck nicht zur Entlohnung von Beschäftigten verwenden.
Inhalt
Was Sie wissen müssen
Der DLS ist Zahlungsmittel und Lohn für befristete Tätigkeiten in Privathaushalten (z.B. Putzen, Kinderbeaufsichtigung, einfache Gartenarbeit). Ziel ist es, Hausarbeiten aus der Schwarzarbeit zu holen und fair zu entlohnen.
Erhältlich sind Dienstleistungsschecks unkompliziert in Trafiken oder bei Postpartnern. DLS-Online bietet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, alles Nötige digital abzuwickeln.
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, machen Sie sich mit den Eigenheiten des Dienstleistungsschecks (DLS) vertraut. Die wichtigsten Punkte finden Sie hier auf einen Blick.
Beschäftigung im Privathaushalt
Unfallversicherung automatisch
Im Rahmen der Tätigkeit in einem Privathaushalt, die mit DLS entlohnt wird, sind Arbeitnehmer:innen automatisch bei der AUVA unfallversichert.
Entlohnung stundenweise
Der Stundenlohn ist frei vereinbar, darf aber nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte liegen. Die Entlohnung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Beschäftigung am jeweiligen Arbeitstag.
Entgeltgrenze pro Monat
Entgeltgrenze bei einem Arbeitsverhältnis auf DLS-Basis ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze gemäß ASVG. Rechnet man aliquote Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen hinzu, entspricht dieser Grenzwert bei Verwendung von Dienstleistungsschecks EUR 755,01 pro Monat.
Kurzfristiges Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich auf längstens 1 Monat befristet. Es darf jedoch unbegrenzt wiederholt werden – auch unmittelbar hintereinander.
Arbeitsberechtigung beachten
Nur Personen mit bewilligungsfreiem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt dürfen mit Dienstleistungsschecks entlohnt werden. Freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben z. B. Angehörige von EU-Mitgliedstaaten.
Ausnahme: Auch Asylwerber:innen, die seit minddestens 3 Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, dürfen für haushaltsnahe Tätigkeiten im Privathaushalt mit DLS entlohnt werden.
Nähere Informationen zum Thema Dienstleistungsscheck
Dienstleistungsscheck — Abwicklung
Schritt für Schritt: kaufen, vereinbaren, ausfüllen, einreichen, auszahlen.
Erläuterungen zum Dienstleistungsscheck
Was ist erlaubt? Was nicht? Löhne, Grenzen, Pflichten.
Umfassender Versicherungsschutz
Unfallversicherung automatisch; Optionen der Selbstversicherung.
Kontakt & Hilfe
Nutzen Sie unsere Hotline für eine persönliche Beratung oder schildern Sie Ihr Anliegen per e-Mail.
Bei allen Fragen zur Abwicklung oder technischen Problemen helfen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Kompetenzzentrums Dienstleistungsscheck gerne weiter.
DLS-Kompetenzzentrum der BVAEB
Telefon
Postadresse
Dienstleistungsscheck, Business Center 280, 8000 Graz