Kneippkuren — Natürlich gesund durch Wasser, Bewegung & Balance

Kneippkuren sind ein bewährtes Naturheilverfahren, das Körper und Geist in Einklang bringt. Die BVAEB bietet Kneipp-Aufenthalte als Zuschussleistung an.

Inhalt

    Was ist eine Kneippkur?

    Eine Kneippkur kombiniert die fünf Säulen der Gesundheitslehre nach Sebastian Kneipp: Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und Lebensordnung. Sie wirkt ganzheitlich auf den Körper und unterstützt den natürlichen Selbstheilungsprozess.

    Ziel: Aktivieren Sie Ihre körpereigenen Abwehrkräfte, verbessern Sie Ihr Wohlbefinden und finden Sie zu innerer Balance zurück.

    Was erwartet Sie während der Kneippkur?

    Das Programm ist individuell abgestimmt und folgt einem klaren Gesundheitskonzept.

    Typische Inhalte einer Kneippkur:

    Welche Kosten entstehen?

    Die BVAEB vergütet tarifmäßig die in Anspruch genommenen Therapien und die Kosten der kurärztlichen Betreuung. Besteht kein Vertrag zwischen dem örtlichen Kurmittelhaus und der BVAEB, müssen Sie die Therapien vorerst selbst bezahlen. 

    Sie bezahlen für die absolvierten Therapien und für die kurärztliche Betreuung keinen Behandlungsbeitrag.

    Wer hat Anspruch?

    Ein Kneippaufenthalt kann bewilligt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. 
    Die Maßnahme wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt empfohlen und von der BVAEB geprüft und bewilligt.

    Wie beantrage ich eine Kneippkur?

    • 1

      Medizinische Indikation

      Der Arzt oder die Ärztin füllt den medizinischen Teil des Antrags aus.

    • 2

      Antrag einreichen

      Der Antrag kann online über MeineBVAEB, per Post oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen eingereicht werden.

      Tipp: Geben Sie Ihren Wunsch-Kurort im Antrag an – die BVAEB berücksichtigt ihn, wenn möglich.

    • 3

      Bewilligung

      Nach Bewilligung wird Ihnen ein passender Ort vorgeschlagen.

    Fristen & wichtige Hinweise 

    • Kneippkuren können maximal zweimal in fünf Jahren bewilligt werden.
    • Bewilligung gilt 12 Monate ab Ausstellung.
    • Reisekosten werden bei Rezeptgebührenbefreiung (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze) übernommen. 

    Kontakt & Formulare

    Abteilung Kur & Rehabilitation

    Häufige Fragen (FAQ)

    Jetzt Kneippkur beantragen

    Natürlich gesund bleiben mit der BVAEB Kneippkur.

    Antrag herunterladen  (PDF, 528 KB)

    Nutzen Sie das Online-Portal:

    MeineBVAEB