Arbeiten Sie in mehreren Ländern? Werden Sie in ein anderes Land entsendet?
Hier erfahren Sie, welche Grundsätze gelten und wann Sie eine Bescheinigung benötigen.
Arbeiten Sie in mehreren Ländern? Werden Sie in ein anderes Land entsendet?
Hier erfahren Sie, welche Grundsätze gelten und wann Sie eine Bescheinigung benötigen.
So funktioniert die Kostenübernahme, wenn Sie sich zur geplanten Behandlung ins Ausland begeben müssen.
Wenn Sie im Ausland wohnen, aber in Österreich versichert sind, erhalten Sie in bestimmten Ländern auf Kosten der BVAEB medizinische Betreuung von einem Krankenversicherungsträger des Wohnorts.
Ihre EKVK für medizinische Leistungen in fast ganz Europa und notwendigenfalls leicht ersetzbar durch die provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Ihr Urlaubskrankenschein für Reisen in die Türkei – online bestellbar oder per Formular.
Ja, in EU-/EWR-Staaten, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich; die e-card kann aber in diesen Staaten nicht wie in Österreich elektronisch ausgelesen werden („gesteckt“) werden. Stattdessen ist die Rückseite der e-card, auf der sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet, vorzuweisen. Achten Sie daher bitte darauf, dass diese gültig ist!
Bei Reisen in Länder mit Sozialversicherungsabkommen, in denen die Vorlage der EKVK nicht ausreichend ist.
Ein temporärer Ersatz für die EKVK, der bei Verlust oder fehlender Karte beantragt werden kann.
Nehmen Sie vorab Kontakt mit Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle auf – in bestimmten Fällen ist eine Bewilligung erforderlich.