Förderung der Wiederherstellung der Gesundheit – bei gleichzeitiger Einbindung in den Alltag.
Inhalt
Was ist eine ambulante Rehabilitation?
Die ambulante Rehabilitation dient der medizinischen Wiederherstellung der Gesundheit im Anschluss an eine Akutbehandlung oder zur Fortführung einer Rehabilitation. Sie ermöglicht eine intensive Betreuung durch ein erfahrenes, interdisziplinäres Team, ohne dass ein stationärer Aufenthalt erforderlich ist.
Ziel:
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben alle BVAEB-Versicherten und mitversicherten Angehörigen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Mobilität für eine tägliche An- und Abreise gegeben ist.
Die ambulante Rehabilitation kann direkt im Anschluss an eine Akutbehandlung (Phase 2) oder als fortführende Reha (Phase 3) erfolgen.
Wie läuft die ambulante Rehabilitation ab?
Phase 2: nach Akutereignis
Je nach Indikation beträgt die Dauer 8-10 Wochen mit 60 – 142 Therapieeinheiten á 50 Minuten
Phase 3: fortführende Rehabilitation
Je nach Indikation beträgt die Dauer 6-12 Monate mit 60 – 100 Therapieeinheiten á 50 Minuten
Ort:
Teilnahme wohnortnah in Tagesblöcken
Voraussetzung:
Es muss eine entsprechende Mobilität gegeben sein
Wichtig:
Keine Fahrt-/Transportkostenübernahme
Eine aktuelle Liste aller Vertragseinrichtungen finden Sie in unserer Broschüre:
Broschüre Kur & Rehabilitation (PDF, 2 MB)
Therapieprogramm
Bewegung
Physio- und Ergotherapie
Ernährungsberatung
psychologische Begleitung
Einrichtungen & Betreuung
Ambulante Rehabilitationsprogramme werden in Vertragseinrichtungen der BVAEB durch ein interdisziplinäres Team durchgeführt.
Regelmäßige medizinische Kontrolle
Individuelle Trainings- und Therapiepläne
Abschlussuntersuchung und Empfehlungen zur Nachsorge
Kosten & Zuzahlung
- Therapiekosten werden von der BVAEB übernommen
- Keine Zuzahlung durch Patient:innen
- Keine Transport-/Fahrtkostenübernahme
Wie beantrage ich eine ambulante Rehabilitation?
- 1
Medizinische Indikation
Die Ärztin oder der Arzt füllt den medizinischen Teil des Antrags aus.
- 2
Antrag einreichen
Den Antrag online über MeineBVAEB oder per Post einreichen.
- 3
Bewilligung
Die Bewilligung erfolgt nach medizinischer Prüfung durch die BVAEB.
Jetzt Rehabilitation beantragen
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Antrag herunterladen (PDF, 528 KB)
Nutzen Sie das Online-Portal:
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie lange dauert eine ambulante Rehabilitation?
Phase 2: 8 bis 10 Wochen, Phase 3: 6 bis 12 Monate.
- Wer kann teilnehmen?
Versicherte, die über ausreichende Mobilität verfügen und keine stationäre Betreuung benötigen.
- Werden Fahrtkosten ersetzt?
Nein, Fahrtkosten werden nicht übernommen.
- Wo finde ich geeignete Einrichtungen?
Eine Übersicht aller Vertragseinrichtungen finden Sie in der Broschüre "Kur & Rehabilitation"“.