Antragsformular ausfüllen.
Inhalt
Was Sie wissen müssen
Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Unterstützungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen insbesondere:
- Angehörigenbonus
- Absicherung in der Pensionsversicherung
- Weitere Informationen für pflegende Angehörige
Angehörigenbonus
Der Angehörigenbonus unterstützt pflegende Angehörige finanziell, wenn sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 4 betreuen. Die Leistung stärkt die häusliche Pflege und entlastet Familien.
Was ist der Angehörigenbonus?
Der Angehörigenbonus ist eine monatliche Geldleistung für pflegende Angehörige.
Für Personen, die aufgrund der Pflege naher Angehöriger oder eines behinderten Kindes in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert sind, wird der Angehörigenbonus automatisch gewährt.
Der Angehörigenbonus:
- ist steuerfrei,
- ist unpfändbar,
- wird nicht auf Ausgleichszulagen angerechnet,
- wird nicht auf Hinterbliebenenleistungen angerechnet,
- wird nicht auf die Mindestsicherung angerechnet.
Wer gilt als nahe Angehörige bzw. naher Angehöriger?
Als nahe Angehörige gelten insbesondere:
Ehepartnerinnen und Ehepartner
eingetragene Partnerinnen und Partner
Eltern
Kinder
Geschwister
Schwiegereltern
Schwiegerkinder
Großeltern
Enkelkinder
Wer hat Anspruch auf den Angehörigenbonus?
Anspruch auf den Angehörigenbonus kann bestehen, wenn Sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 4 pflegen.
Der Angehörigenbonus wird
- automatisch gewährt, wenn Sie aufgrund der Pflegetätigkeit in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert sind,
- auf Antrag gewährt, wenn Sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen seit mindestens einem Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung betreuen und pflegen und die geltende Einkommensgrenze einhalten.
Hinweis - Einkommensgrenze
Für das Jahr 2026 darf das monatliche Nettoeinkommen der pflegenden Angehörigen EUR 1.710,90 nicht überschreiten.
Antragstellung
Eine Antragstellung ist nur erforderlich, wenn der Angehörigenbonus nicht automatisch aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung gewährt wird.
Der Antrag ist bei jenem Pensionsversicherungsträger einzubringen, von dem die gepflegte Person das Pflegegeld bezieht. Dies gilt auch dann, wenn das Pflegegeld aufgrund eines Arbeitsunfalls, Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit gewährt wird.
So funktioniert die Antragstellung:
- 1
- 2
Formular beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einreichen.
- 3
Die Anspruchsvoraussetzungen werden geprüft.
- 4
Sie erhalten eine schriftliche Entscheidung.
Downloads und Informationen
Antrag auf Angehörigenbonus (PDF, 644 KB)
Broschüre „Angehörigenbonus für pflegende Angehörige“ (PDF, 2 MB)
Wie hoch ist der Angehörigenbonus?
Der Angehörigenbonus beträgt im Jahr 2026 EUR 134,30 pro Monat. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein.
Wichtige Hinweise
- Änderungen, die den Anspruch auf den Angehörigenbonus betreffen, müssen innerhalb von vier Wochen gemeldet werden.
- Stationäre Aufenthalte der pflegebedürftigen Person oder der Pflegeperson unterbrechen den Anspruch nicht.
- Auch bei der Inanspruchnahme sozialer Dienste, beispielsweise durch Hilfswerk, Caritas oder Rotes Kreuz, bleibt der Anspruch auf den Angehörigenbonus bestehen.
Absicherung in der Pensionsversicherung
Wer nahe Angehörige pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch pensionsversicherungsrechtlich abgesichert werden.
Dazu zählen insbesondere:
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Begünstigte Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger
Weitere Informationen für pflegende Angehörige
Neben dem Angehörigenbonus bestehen weitere Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Dazu zählen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, die Familienhospizkarenz für die Sterbebegleitung naher Angehöriger oder die Betreuung schwerst erkrankter Kinder sowie weitere Unterstützungsangebote des Sozialministeriumservice.
Kontakt & Services
BVAEB PensionsServiceCenter
Das BVAEB PensionsServiceCenter ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Pensionen, Hinterbliebenenleistungen, Pflegegeld und den Angeboten für pflegende Angehörige. Wir unterstützen Sie bei der Orientierung und helfen Ihnen, die für Ihr Anliegen zuständige Stelle zu finden.
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Formulare & Anträge
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich den Angehörigenbonus beantragen?
Ja. Eine Antragstellung ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie aufgrund der Pflege einer nahen Angehörigen oder eines nahen Angehörigen selbst- oder weiterversichert sind.
- Wird der Angehörigenbonus auf andere Leistungen angerechnet?
Nein. Es erfolgt keine Anrechnung auf Ausgleichszulagen, Hinterbliebenenleistungen oder die Mindestsicherung.
- Bleibt der Anspruch bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt bestehen?
Ja. Der Anspruch bleibt auch bei stationären Aufenthalten der pflegebedürftigen Person oder der Pflegeperson bestehen.