Pflegende Angehörige

Die Betreuung und Pflege naher Angehöriger erfordert oft viel Zeit, Engagement und persönliche Verantwortung. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, bestehen verschiedene finanzielle, rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Angebote.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Angehörigenbonus sowie zu weiteren Unterstützungs- und Absicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.

Inhalt

    Was Sie wissen müssen

    Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Unterstützungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen insbesondere:

    • Angehörigenbonus
    • Absicherung in der Pensionsversicherung
    • Weitere Informationen für pflegende Angehörige

    Angehörigenbonus

    Der Angehörigenbonus unterstützt pflegende Angehörige finanziell, wenn sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 4 betreuen. Die Leistung stärkt die häusliche Pflege und entlastet Familien.

    Was ist der Angehörigenbonus?

    Der Angehörigenbonus ist eine monatliche Geldleistung für pflegende Angehörige.

    Für Personen, die aufgrund der Pflege naher Angehöriger oder eines behinderten Kindes in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert sind, wird der Angehörigenbonus automatisch gewährt.

    Der Angehörigenbonus:

    • ist steuerfrei,
    • ist unpfändbar,
    • wird nicht auf Ausgleichszulagen angerechnet,
    • wird nicht auf Hinterbliebenenleistungen angerechnet,
    • wird nicht auf die Mindestsicherung angerechnet. 

    Wer gilt als nahe Angehörige bzw. naher Angehöriger?

    Als nahe Angehörige gelten insbesondere:

    Wer hat Anspruch auf den Angehörigenbonus?

    Anspruch auf den Angehörigenbonus kann bestehen, wenn Sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 4 pflegen.

    Der Angehörigenbonus wird

    • automatisch gewährt, wenn Sie aufgrund der Pflegetätigkeit in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert sind,
    • auf Antrag gewährt, wenn Sie eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen seit mindestens einem Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung betreuen und pflegen und die geltende Einkommensgrenze einhalten.

    Hinweis - Einkommensgrenze

    Für das Jahr 2026 darf das monatliche Nettoeinkommen der pflegenden Angehörigen EUR 1.710,90 nicht überschreiten.

    Antragstellung

    Eine Antragstellung ist nur erforderlich, wenn der Angehörigenbonus nicht automatisch aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung gewährt wird.

    Der Antrag ist bei jenem Pensionsversicherungsträger einzubringen, von dem die gepflegte Person das Pflegegeld bezieht. Dies gilt auch dann, wenn das Pflegegeld aufgrund eines Arbeitsunfalls, Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit gewährt wird.

    So funktioniert die Antragstellung:

    • 1

      Antragsformular ausfüllen.

    • 2

      Formular beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einreichen.

    • 3

      Die Anspruchsvoraussetzungen werden geprüft.

    • 4

      Sie erhalten eine schriftliche Entscheidung.

    Wie hoch ist der Angehörigenbonus?

    Der Angehörigenbonus beträgt im Jahr 2026 EUR 134,30 pro Monat. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein.

    Wichtige Hinweise

    • Änderungen, die den Anspruch auf den Angehörigenbonus betreffen, müssen innerhalb von vier Wochen gemeldet werden.
    • Stationäre Aufenthalte der pflegebedürftigen Person oder der Pflegeperson unterbrechen den Anspruch nicht.
    • Auch bei der Inanspruchnahme sozialer Dienste, beispielsweise durch Hilfswerk, Caritas oder Rotes Kreuz, bleibt der Anspruch auf den Angehörigenbonus bestehen.

    Absicherung in der Pensionsversicherung

    Wer nahe Angehörige pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch pensionsversicherungsrechtlich abgesichert werden.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
    • Begünstigte Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger

    XXX Mehr zur Absicherung in der Pensionsversicherung

    Weitere Informationen für pflegende Angehörige

    Neben dem Angehörigenbonus bestehen weitere Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Dazu zählen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, die Familienhospizkarenz für die Sterbebegleitung naher Angehöriger oder die Betreuung schwerst erkrankter Kinder sowie weitere Unterstützungsangebote des Sozialministeriumservice.

    Informationen beim Sozialministeriumservice

    Kontakt & Services

    BVAEB PensionsServiceCenter

    Das BVAEB PensionsServiceCenter ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Pensionen, Hinterbliebenenleistungen, Pflegegeld und den Angeboten für pflegende Angehörige. Wir unterstützen Sie bei der Orientierung und helfen Ihnen, die für Ihr Anliegen zuständige Stelle zu finden.

    Unsere Serviceangebote

    Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung:

    Häufige Fragen (FAQ)