Die BVAEB kann eine Nachsicht von
- bereits angefallene Kostenbeteiligungen,
- zukünftige Kostenbeteiligungen für die Dauer de Befreiung (max. 1 Jahr)
bis zu 1 Jahr rückwirkend gewähren.
Wenn Medikamente eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, können Sie auf Antrag von der Rezeptgebühr befreit werden. Die Befreiung gilt auch für weitere Leistungen:
Folgende Personengruppen sind ohne Antrag befreit:
Diese Personengruppen sind ohne Antrag befreit.
Folgende Personen können einen Antrag auf Befreiung stellen:
| Personengruppe | Richtsatz (Nettoeinkommen) |
|---|---|
| Alleinstehende | bis EUR 1.504,65 |
| Ehepaare / eingetr. Partner | bis EUR 2.373,74 |
Erhöhte Richtsätze | |
| Alleinstehende | bis EUR 1.504,65 |
| Ehepaare / eingetr. Partner | bis EUR 2.373,74 |
Die genannten Richtsätze erhöhen sich für jedes Kind um EUR 201,88. Kinder über 18 Jahre.
Die BVAEB kann eine Nachsicht von
bis zu 1 Jahr rückwirkend gewähren.
Auch ohne Rezeptgebührenbefreiung kann eine Nachsicht bereits angefallener Kostenbeteiligungen möglich sein, wenn Ihre monatliche Belastungsgrenze überschritten wird.
Nutzen Sie das Formular in der Service-Zone oder lassen Sie sich in Ihrer BVAEB-Servicestelle beraten.
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