Befreiung von der Rezeptgebühr

Medikamente können hohe Kosten verursachen – besonders bei chronischen Krankheiten. Die BVAEB unterstützt Sie: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Rezeptgebühr befreien lassen.

Inhalt

    Was ist die Rezeptgebührenbefreiung?

    Wenn Medikamente eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, können Sie auf Antrag von der Rezeptgebühr befreit werden. Die Befreiung gilt auch für weitere Leistungen:

    • kein Behandlungsbeitrag bei ärztlicher Hilfe
    • keine Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln
    • keine gesetzliche Zuzahlung bei Kur-, Genesungs- und Rehabilitationsaufenthalten

    Wer ist von der Rezeptgebühr befreit?

    Folgende Personengruppen sind ohne Antrag befreit:

    • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit
    • Personen, die eine Ergänzungs- oder Ausgleichszulage  beziehen

    Diese Personengruppen sind ohne Antrag befreit.

    Sozial schutzbedürftige Personen (mit Antrag)

    Folgende Personen können einen Antrag auf Befreiung stellen:

    • Personen, deren Nettoeinkommen den maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreitet
    • Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen mit geringem Taschengeld

    Rezeptgebührenbefreiung direkt beantragen

    Richtsätze für die Befreiung

    Kinder und sonstige im Haushalt lebende Personen

    Die genannten Richtsätze erhöhen sich für jedes Kind um EUR 201,88. Kinder über 18 Jahre. 

    Nachsicht bereits angefallener Kostenbeteiligungen

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