Erforderliche Unterlagen:
Es genügt die Geburtsurkunde bzw. ein Nachweis über die Adoption.
Inhalt
Welche Kinder sind mitversichert?
Eigene Kinder und Adoptivkinder
Stiefkinder
Stiefkinder sind dann mitversichert, wenn sie in ständiger Hausgemeinschaft mit der versicherten Person leben.
Erforderliche Unterlagen:
Formular Mitversicherung von Kindern (PDF, 200 KB), Geburtsurkunde, Meldezettel.
Auch hier gilt: Abmeldung binnen 14 Tagen bei Wegfall der Voraussetzungen.
Enkelkinder
Enkelkinder sind mitversichert, wenn sie in ständiger Hausgemeinschaft mit der versicherten Person leben und die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
Erforderliche Unterlagen:
Formular Mitversicherung von Kindern (PDF, 200 KB), Geburtsurkunde, Meldezettel.
Pflegekinder
Pflegekinder sind Kinder
- die von der versicherten Person unentgeltlich verpflegt werden oder
- deren Pflegeverhältnis zur versicherten Person auf einer behördlichen Bewilligung beruht.
Erforderliche Unterlagen:
Geburtsurkunde, Meldezettel und ggf. amtliche Pflegebewilligung.
Hinweis:
Bei Auflösung des Pflegeverhältnisses endet der Anspruch automatisch.
Welche Voraussetzungen gelten für die Mitversicherung?
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz
- Kein eigener Krankenversicherungsschutz
Die Mitversicherung besteht jedenfalls bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus bei:
- Schul- oder Berufsausbildung und Studium
- Im Anschluss daran bestehende Erwerbslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
e‑card für mitversicherte Kinder
Nach der Anmeldung wird automatisch eine e‑card für das Kind ausgestellt.
Für Kinder unter 14 Jahren ist auf der e-card kein Foto notwendig. Erst für Personen über 14 Jahre ist auf der e-card ein Foto vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.chipkarte.at
Wie melde ich mein Kind an oder ab?
- 1
Anmeldung
Formular Mitversicherung von Kindern ausfüllen, Geburtsurkunde (und ggf. Meldezettel, amtliche Pflegebewilligung) beilegen und an die BVAEB-Kundenservicestelle senden.
- 2
Abmeldung
Innerhalb von 14 Tagen bei Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Beendigung der Ausbildung). Ein formloses Schreiben mit Versicherungsnummer genügt.
Tipp: Nutzen Sie MeineBVAEB für eine rasche Online-Bearbeitung.
Zusatzbeitrag für Angehörige
Die Mitversicherung von Kindern ist beitragsfrei.
Kontakt & Hilfe
Telefon
Häufige Fragen (FAQ)
- Bis wann sind Kinder mitversichert?
Grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei aufrechter Schul- oder Berufsausbildung und Studium längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, bei Erwerbsunfähigkeit darüber hinaus.
- Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Geburtsurkunde, ggf. Meldezettel, Ausbildungsnachweis oder Pflegschaftsvertrag.
- Was passiert bei eigener Versicherung des Kindes?
Die Mitversicherung endet automatisch.
- Wie bekomme ich eine e‑card für mein Kind?
Die e‑card wird automatisch nach Anmeldung zugeschickt. Ab 14 Jahren ist ein Foto erforderlich.