Mitversicherung von Kindern

Ihre Kinder sind bei der BVAEB mitversichert – von Geburt an bis zum Erwachsenenalter. Ob leibliche, Adoptiv-, Stief-, Pflege- oder Enkelkinder: Die BVAEB sorgt für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz Ihrer Familie. Eine Mitversicherung besteht grundsätzlich nur dann, wenn keine eigene Krankenversicherung besteht und der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt.

Inhalt

    Welche Kinder sind mitversichert?

    Welche Voraussetzungen gelten für die Mitversicherung?

    • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz
    • Kein eigener Krankenversicherungsschutz

    Die Mitversicherung besteht jedenfalls bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus bei:

    • Schul- oder Berufsausbildung und Studium
    • Im Anschluss daran bestehende Erwerbslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

    e‑card für mitversicherte Kinder

    Nach der Anmeldung wird automatisch eine e‑card für das Kind ausgestellt.
    Für Kinder unter 14 Jahren ist auf der e-card kein Foto notwendig. Erst für Personen über 14 Jahre ist auf der e-card ein Foto vorgesehen.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.chipkarte.at

    Wie melde ich mein Kind an oder ab?

    • 1

      Anmeldung

      Formular Mitversicherung von Kindern ausfüllen, Geburtsurkunde (und ggf. Meldezettel, amtliche Pflegebewilligung) beilegen und an die BVAEB-Kundenservicestelle senden.

    • 2

      Abmeldung

      Innerhalb von 14 Tagen bei Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Beendigung der Ausbildung). Ein formloses Schreiben mit Versicherungsnummer genügt.

      Tipp: Nutzen Sie MeineBVAEB für eine rasche Online-Bearbeitung.

    Zusatzbeitrag für Angehörige

    Die Mitversicherung von Kindern ist beitragsfrei.

    Mehr Informationen zum Zusatzbeitrag für Angehörige

    Kontakt & Hilfe

    Häufige Fragen (FAQ)