Betriebliche Untersuchungen als Schutz vor Berufskrankheiten

Betriebliche Untersuchungen schützen Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie helfen, Risiken früh zu erkennen und Berufskrankheiten zu verhindern. Die Untersuchungen sind bei Tätigkeiten mit besonderen Belastungen oder Gefährdungen vorgeschrieben.

Inhalt

    Was sind betriebliche Untersuchungen?

    Betriebliche Untersuchungen – Eignungs- und Folgeuntersuchungen – sind arbeitsmedizinische Untersuchungen, die vor Beginn einer risikoreichen Tätigkeit sowie regelmäßig während der Ausübung verpflichtend sein können.

    Sie dienen dazu:

    Rechtsgrundlagen

    • Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG)
    • Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG)
    • entsprechende Landesgesetze (z.B. für Landesbedienstete)
    • Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)
    • Strahlenschutzgesetz (für strahlenexponierte Tätigkeiten)
    • Strahlenschutzverordnung

    Wer ist betroffen?

    Untersuchungen sind nötig für Personen, die Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen ausüben.
    Beispiele:

    • Gefahrstoffe
    • erhöhte Lärm- oder Belastungseinwirkungen
    • Strahlenexposition

    Die Untersuchungen erfolgen durch ermächtigte Arbeitsmediziner:innen.

    Wer trägt die Kosten? 

    • Grundsätzlich übernimmt die Kosten der/die Arbeit-/Dienstgeber:in.
    • Bei bestimmten Tätigkeiten oder um den Eintritt einer Berufskrankheit zu verhindern, können Kosten von der Unfallversicherung der BVAEB übernommen werden.

    Wann sind Untersuchungen vorgeschrieben?

    Dies ist in den Gesetzen bzw. der VGÜ (Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz) geregelt.

    Warum sind betriebliche Untersuchungen wichtig?

    • Sie erkennen Gesundheitsrisiken früh.
    • Sie können dazu beitragen, Berufskrankheiten zu verhindern

    Kontakt & Zuständigkeit

    BVAEB - Unfallversicherung