Wann gilt man als arbeitsunfähig? Wie funktioniert die Meldung? Was tun bei Wahlarztbehandlung? Alle Schritte einfach erklärt.
Die BVAEB stellt umfassende medizinische Leistungen bereit – ambulant, stationär oder zu Hause. Zusätzlich gibt es unterstützende Angebote wie Case Management oder finanzielle Entlastungen durch Nachsicht des Behandlungsbeitrags.
Sie finden hier alle zentralen Leistungen rund um Krankheit & Freizeitunfall im Überblick.
Wann gilt man als arbeitsunfähig? Wie funktioniert die Meldung? Was tun bei Wahlarztbehandlung? Alle Schritte einfach erklärt.
Freie Arztwahl: Vertragsärzt:innen, Gruppenpraxen, Ambulatorien oder Wahlärzt:innen. So funktioniert die Kostenübernahme und der Kostenersatz.
Ob öffentliche oder private Krankenanstalt – hier erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden, wann der Spitalskostenbeitrag fällig wird und wie Befreiungen funktionieren.
Pflege zu Hause statt im Spital: medizinische Versorgung, Anspruch, Bewilligung und Zuschüsse. Plus: Was bedeutet Asylierung?
Für bestimmte Leistungen fällt ein Kostenanteil an. Hier finden Sie Höhe, Ausnahmen, Vorschreibung und Sonderregelungen (z.B. bei Arbeitsunfällen).
Individuelle Unterstützung für Betroffene und Angehörige – von Organisation über Hilfsmittel bis zur Vernetzung mit Sozial- und Gesundheitseinrichtungen.
Sie erhalten ärztliche Hilfe, Medikamente, Therapien, Spitalsleistungen und – wenn nötig – Pflege zu Hause.
Bei Vertragsärzt:innen nicht. Bei Wahlärzt:innen zahlen Sie zuerst selbst und reichen die Rechnung ein.
Bei stationären Aufenthalten in öffentlichen Spitälern – mit bestimmten Befreiungen.
Das Case Management unterstützt Sie individuell und kostenlos.
Anträge, Kostenersatz, Einsicht in Leistungen