Mitversichert werden können Personen, die:
Damit eine Mitversicherung möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Bei Unklarheiten kann die BVAEB Nachweise verlangen – etwa über gemeinsame Mietverträge, Haushaltskosten oder Meldebestätigungen.
Meldezettel beider Personen, Bestätigung über gemeinsamen Haushalt
Online über MeineBVAEB, per Mail oder per Post.
Die Mitversicherung liegt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen vor.
Die Mitversicherung bleibt bestehen, solange die oben genannten Voraussetzungen bestehen.
Sie endet sofort, wenn:
Wichtig: Änderungen sind binnen 14 Tagen an die BVAEB zu melden.
Frau L. ist versichert bei der BVAEB. Ihr Lebensgefährte lebt mit ihr seit mehr als 10 Monaten zusammen. Er hat keine eigene Versicherung und führt den Haushalt. Der Lebensgefährte ist ab Beginn des 11. Monats des Zusammenlebens mitversichert.
Für mitversicherte Lebensgefährt:innen ist vom Versicherten ein Zusatzbeitrag zu zahlen, wenn der/die Angehörige keine Kinder erzieht oder erzogen hat. Bei Vorliegen von Befreiungsgründen kann der Zusatzbeitrag entfallen.
Meldezettel beider Personen, Bestätigung der Haushaltsführung bzw. Kindeserziehung.
Ja, wenn die Voraussetzungen bereits erfüllt waren und kein anderer Krankenversicherungsschutz bestand.
Die Mitversicherung endet bei einer Aufhebung der Hausgemeinschaft sofort. Bitte informieren Sie die BVAEB innerhalb von 14 Tagen.
Ja. Die BVAEB kann Unterlagen oder Bestätigungen anfordern, um das Bestehen der Voraussetzungen für die Mitversicherung zu prüfen.