Für Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer:innen der Universitäten und freie Dienstnehmer:innen
Inhalt
Wer kann sich selbst versichern?
Eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung können Personen abschließen, die geringfügig beschäftigt sind (bis zur Geringfügigkeitsgrenze), keinen eigenen Versicherungsschutz aus einer Pflichtversicherung haben und ihren Wohnsitz in Österreich haben.
Nicht versicherbar:
Personen mit bestehender Pflichtversicherung, Mitgliedschaft in einer gesetzlichen beruflichen Vertretung für freiberuflich Selbstständige (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Ziviltechniker:innen), oder Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld.
Voraussetzungen
- keine andere gesetzliche Kranken- oder Pensionsversicherung
- Wohnsitz in Österreich
- laufende geringfügige Beschäftigung
Eine freiwillige Selbstversicherung ist nicht möglich, wenn gleichzeitig eine andere Pflichtversicherung besteht.
Umfang der Selbstversicherung
Kranken- und Pensionsversicherung
nur Krankenversicherung
Für Beamt:innen und Mandatar:innen
Beginn der Versicherung
Die Selbstversicherung beginnt mit dem Tag des Beginns der geringfügigen Beschäftigung, wenn der Antrag binnen 6 Wochen gestellt wird oder mit dem der Antragstellung folgenden Tag, wenn die Frist überschritten wird.
Beispiel:
Frau K. arbeitet geringfügig an einer Schule. Sie beantragt innerhalb von 6 Wochen eine Selbstversicherung und bleibt dadurch ab Beginn der geringfügigen Beschäftigung umfassend geschützt.
Beitragshöhe
| Personengruppe | Versicherungsumfang | Monatlicher Fixbetrag |
|---|---|---|
| Vertragsbedienstete & Arbeitnehmer:innen der Universitäten | Kranken- und Pensionsversicherung | EUR 83,50 |
| Beamt:innen & Mandatar:innen | nur Krankenversicherung | EUR 22,89 |
Die Beiträge werden jährlich überprüft und angepasst.
Leistungen
Der Anspruch auf Leistungen beginnt mit dem Tag des Versicherungsbeginns.
Sachleistungen
ärztliche Hilfe, Medikamente, Heilbehelfe, Krankenhausaufenthalte
Geldleistungen
Krankengeld: täglich EUR 7,08, Wochengeld: täglich EUR 12,19
Beitragsentrichtung
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Fälligkeit: | am letzten Tag des Beitragsmonats |
| Zahlungsfrist: | innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit |
| Zahlungsart: | Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 132 KB)) |
| Verzugszinsen: | bei verspäteter Zahlung werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet |
Tipp:
Die automatische Abbuchung per SEPA-Lastschrift ist die sicherste und bequemste Zahlungsweise.
Meldepflichten
Alle Änderungen, die für die Versicherung relevant sind, müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. Dazu gehören:
- Beendigung der geringfügigen Beschäftigung
- Aufnahme einer weiteren Beschäftigung mit Pflichtversicherung
- Änderung der Wohnadresse
Änderungen können online über MeineBVAEB oder schriftlich gemeldet werden.
Mitversicherung von Angehörige
Auch anspruchsberechtigte Angehörige sind in der Krankenversicherung mitversichert und erhalten Sachleistungen (z.B. ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe, Entbindungspflege).
Ende der Selbstversicherung
mit dem Wegfall der Voraussetzungen
(z.B. Ende der geringfügigen Beschäftigung, Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze),
mit dem Austritt
(auf Antrag), oder
rückwirkend
wenn Beiträge zwei Monate lang nicht bezahlt wurden.
Wichtig
Wenn eine vorangegangene Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung auf Grund einer Austrittserklärung oder wegen Nichtentrichtung der Beiträge geendet hat, kann ein neuerlicher Antrag erst wieder nach Ablauf von drei Monaten gestellt werden.
Kontakt & Services
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer kann sich selbst versichern?
Alle Personen mit geringfügiger Beschäftigung, die keinen eigenen Versicherungsschutz haben und in Österreich wohnen.
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Mit dem Tag des Beginns der Beschäftigung, wenn der Antrag innerhalb von 6 Wochen gestellt wird, sonst mit dem der Antragstellung folgenden Tag.
- Wie hoch ist der Beitrag?
EUR 83,50 (Kranken- und Pensionsversicherung) bzw. EUR 22,89 (nur Krankenversicherung)
- Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig bezahle?
Die Versicherung endet rückwirkend, wenn Beiträge zwei Monate lang nicht entrichtet werden.
- Können Angehörige mitversichert werden?
Ja, für Angehörige besteht Anspruch auf Sachleistungen.
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