An- und Änderungsmeldungen bei Angehörigen — Mitversicherung richtig verwalten

Eine Mitversicherung beginnt automatisch, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – und sie endet, wenn diese Voraussetzungen wegfallen. Damit alles korrekt bleibt, müssen Änderungen wie Heirat, Trennung, Berufseinstieg oder Wohnsitzwechsel rechtzeitig gemeldet werden.

Inhalt

    Voraussetzungen für die Mitversicherung

    Die Mitversicherung beginnt automatisch, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie endet nur, wenn diese Voraussetzungen wegfallen. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

    •  gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz
    • kein eigener gesetzlicher Krankenversicherungsschutz (z. B. durch Beruf, Lehrverhältnis, Pension, Arbeitslosengeld)

    Wichtig

    Eine Mitversicherung bei einem anderen Versicherungsträger zählt nicht als eigene Krankenversicherung. Unter bestimmten Bedingungen besteht auch bei einem Wohnsitz im EWR-Raum bzw. in der Schweiz Anspruch auf Mitversicherung.

    Ausnahmen von der Mitversicherung

    Mitversicherung ist nicht möglich:

    • Bei einer eigenen Krankenversicherung des/der Angehörigen
    • Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der EU bzw. Schweiz (Ausnahme wegen Ausbildung)
    • Bei Mitgliedschaft in einer Kammer für freiberuflich Selbstständige aufgrund einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bzw. bei Pensionsbezug aus einer solchen Tätigkeit
    • Unter bestimmten Voraussetzungen bei Berufstätigkeit oder Pensionsbezug im Ausland

    Anmeldung eines Angehörigen

    Die Anmeldung erfolgt über das Formular Mitversicherung von Angehörigen. Dieses kann online, per Post bzw. per e-Mail oder persönlich eingereicht werden.

    Erforderliche Unterlagen:

    Falls weitere Dokumente notwendig sind, melden wir uns bei Ihnen.

    Änderungsmeldungen

    Änderungen, die die Anspruchsberechtigung betreffen, müssen binnen 14 Tagen gemeldet werden. Dazu zählen beispielsweise:

    • Ende einer Ausbildung
    • Auflösung einer Hausgemeinschaft
    • Wegfall der Unterhaltspflicht bei geschiedenen Ehegatten
    • Wohnsitzwechsel oder Auslandsaufenthalt
    • Berufstätigkeit oder Pensionsbezug im Ausland
    • Mitgliedschaft in einer Kammer für selbstständig Erwerbstätige

    Meldung möglich über:

    Folgen einer verspäteten Meldung

    Wenn Änderungen nicht rechtzeitig gemeldet werden, kann die BVAEB Leistungen rückwirkend zurückfordern.
    Der Versicherungsschutz endet rückwirkend mit dem Wegfall der Voraussetzungen.

    Kontakt & Services

    Häufige Fragen (FAQ)