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Was ist ein Spitalsaufenthalt?
Ein Spitalsaufenthalt umfasst die medizinisch notwendige Behandlung in einer öffentlichen oder privaten Krankenanstalt. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in der nächstgelegenen geeigneten Krankenanstalt auf der allgemeinen Gebührenklasse. Auch spitalsambulante Behandlungen sind davon umfasst.
Leistungsumfang
Ärztliche Behandlung
Diagnostik & Operationen
Pflege & Betreuung
Medikamentöse Behandlung
Öffentliche Krankenanstalten
- Allgemeine Gebührenklasse
In öffentlichen Krankenanstalten übernimmt die BVAEB die Kosten der medizinischen Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse vollständig, wenn und solange es die Art der Krankheit erfordert.
Versicherte und mitversicherte Angehörige zahlen keinen Kostenbeitrag – mit Ausnahme des Spitalskostenbeitrags (siehe unten).Spitalskostenbeitrag
Der Spitalskostenbeitrag dient der Mitfinanzierung der Verpflegungskosten und ist nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung.
- wird direkt an das Spital bezahlt
- höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr
Befreiungen
Vom Spitalskostenbeitrag befreit sind:
- Personen unter 18 Jahren
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
- Personen in Zusammenhang mit einer Organspende
- Personen aufgrund von Mutterschaft/Geburt – Befreiung bis zum 10. Tag
Behandlungsbeitrag bei Spitalsambulanz
Anders als bei stationären Aufenthalten sind bei spitalsambulanten Behandlungen keine Spitalskostenbeiträge, sondern Behandlungsbeiträge zu entrichten.
- Sonderklasse
Bei Aufnahme auf eigenen Wunsch in die Sonderklasse gilt:
- zusätzliche Kosten & Nebengebühren
- Differenzkosten zwischen allgemeiner Klasse und Sonderklasse sind selbst zu tragen
- hinsichtlich einer Kostenübernahme gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regel
Tipp: Vor einer Aufnahme in die Sonderklasse unbedingt bei der zuständigen BVAEB-Kundenservicestelle nachfragen.
Private Krankenanstalten
- Arten privater Einrichtungen
- PRIKRAF-Krankenanstalten mit Vertrag
- sonstige private Krankenanstalten
- Kostenübernahme
Die Kosten der allgemeinen Gebührenklasse von privaten Krankenanstalten, die Teil des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (kurz: PRIKRAF) sind und einen entsprechenden Vertrag mit der BVAEB haben, werden von der BVAEB vollständig übernommen. In der Regel bieten private Krankenanstalten jedoch nur Sonderklasse an, für die zusätzliche Kosten und Gebühren entstehen.
Bei allen anderen privaten Krankenanstalten müssen Sie sämtliche Leistungen selbst bezahlen und können einen Kostenersatz beantragen.Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach:
- Art der Behandlung
- Art der Einrichtung
- gewählter Ärztin/gewähltem Arzt
- vertraglicher Vereinbarung je Bundesland
Hinweis: Der Kostenersatz in privaten Krankenanstalten ist meist nicht kostendeckend.
Empfehlung:
- vor der Aufnahme in eine private Krankenanstalt die anfallenden Kosten unbedingt im Voraus klären
- Spital und behandelnde Ärztin/behandelnden Arzt kontaktieren
Kosten & Leistungen
| Leistung | Kostenübernahme |
|---|---|
| Öffentliche Krankenanstalt – allgemeine Gebührenklasse | volle medizinische Behandlungskosten |
| Spitalskostenbeitrag | selbst zu zahlen (mit Befreiungen) |
| Sonderklasse | Aufzahlung & Nebenkosten sind selbst zu tragen |
| Private Krankenanstalt | teilweiser Kostenersatz, meist nicht kostendeckend |
Keine Kostenübernahme durch die BVAEB
Die BVAEB übernimmt keine Kosten für Aufenthalte:
- ohne medizinische Notwendigkeit
- von Begleitpersonen
- bei Pflegefällen ohne akute Behandlung
- bei kosmetischen Behandlungen
- bei Schwangerschaftsabbrüchen ohne medizinische Indikation
Fristen & wichtige Hinweise
- Aufnahme grundsätzlich in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt
- bei Wahl einer anderen Einrichtung können Mehrkosten entstehen
- vor Sonderklasse-/Privatklinikaufnahme Kosten klären
Kontakte & Services
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich im öffentlichen Spital etwas zahlen?
Ja, den Spitalskostenbeitrag – außer Sie sind befreit.
- Warum gibt es den Spitalskostenbeitrag?
Er dient der Deckung der Verpflegungskosten und ist kein Krankenversicherungsbeitrag.
- Gibt es Kostenersatz für Privatspitäler?
Ja, aber meist nicht kostendeckend.