22 Tage (bei Hauterkrankungen bis zu 29 Tage)
Inhalt
Was ist eine Kur?
Die Kur dient dazu, einen krank machenden Lebensstil zu verändern und verlorengegangene körperliche Fähigkeiten wiederherzustellen. Neben den Kurbehandlungen werden in den BVAEB Kur-Einrichtungen auch zahlreiche Kurse und Vorträge zur Lebensstiländerung - zu den Themen Ernährung, Diabetes, Haltung, Bewegung, Rauchen, Stress - angeboten.
Dauer
Ort
In BVAEB-Gesundheitseinrichtungen oder Vertragseinrichtungen
Welche Kurformen gibt es?
Klassische Kur – Gesundheit stärken, Beschwerden lindern
Dauer:
22 Tage (29 Tage bei Hauterkrankungen)
Ort:
BVAEB-Gesundheitseinrichtung oder Vertragseinrichtungen
Das erwartet Sie:
- ärztliche Betreuung und individuelle Therapiepläne
- Bewegungstherapie, Massagen und physikalische Anwendungen
- Vorträge zu Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung
Ziel:
Stabilisierung des Gesundheitszustands, Linderung von Beschwerden und Vorbeugung von Erkrankungen.
Sie möchten aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun? Die klassische Kur richtet sich an Menschen mit chronischen Beschwerden oder gesundheitlichen Risikofaktoren.
Moderne Kur –Gesundheitsprogramm für aktive Erwerbstätige
Dauer:
22 Tage (geteilt in 15 Tage Basis- und 7 Tage Folgeaufenthalt)
Ort:
BVAEB-Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg
Das erwartet Sie:
- individuell abgestimmte Maßnahmen
- umfangreiche Diagnostik
- Kochworkshops & Ernährungsschulung
- Achtsamkeit, Stressbewältigung, Resilienztraining
Bei diesem Aufenthalt geht es nicht um die Behandlung von Krankheiten, sondern um die Verbesserung der Lebensqualität und der Zufriedenheit.
Die Programminhalte umfassen die Themen Bewegungsförderung, Ernährungsoptimierung, Stärkung der mentalen Gesundheit sowie Steigerung der Gesundheitskompetenz und des Sozialkapitals.
Kur PLUS – Ganzheitliche Prävention
Dauer:
22 Tage
Ort:
BVAEB-Gesundheitseinrichtung Bad Hofgastein
Zusätzliche Angebote:
- Heilstollenkur
- psychologische Begleitung und Stressbewältigung
- Ernährungsberatung und Praxistipps für zuhause
Voraussetzung:
Ärztlich empfohlene Kombination aus Basistherapie und Zusatzmodulen
Für Menschen mit Beschwerden am Bewegungsapparat, die zusätzlich ihren Lebensstil verbessern möchten.
Kur PLUS verbindet die klassische Kur mit spezifischen Ergänzungsmodulen
Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) – für ein gesünderes Leben
Dauer:
22 Tage
Ort:
Ausgewählte GVA-Vertragseinrichtungen
Das bringt Ihnen die GVA:
- ärztliche Diagnostik und individuelle Zielvereinbarungen
- tägliche Bewegungseinheiten (Gymnastik, Ausdauer, Rückentraining)
Dieses moderne Kurmodell fördert aktive Gesundheitskompetenz – mit Fokus auf Bewegung, Ernährung und mentale Stärke.
Die GVA ist ideal für Menschen mit Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparats, die langfristig ihren Lebensstil verbessern möchten.
Wer hat Anspruch?
Eine Kur kann von allen BVAEB-Versicherten beantragt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Maximal zwei Kuren in fünf Jahren sind möglich und zwischen der letzten und nächsten Kur ist ein Mindestabstand von 18 Monaten einzuhalten. (Ausnahmen: z.B. Psoriasis, Morbus Bechterew).
Wie beantrage ich eine Kur?
- 1
Medizinische Indikation
Ärztin oder Arzt füllt den medizinischen Teil des Antrags aus.
- 2
Antrag einreichen
Der Antrag kann online über MeineBVAEB , per Post oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen eingereicht werden.
- 3
Bewilligung
Die BVAEB prüft die medizinische Begründung und bewilligt den Aufenthalt.
Bearbeitungszeit: ca. 3-4 Wochen
Welche Kosten entstehen?
Die BVAEB übernimmt die Kosten für den Aufenthalt.
Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.
Es fällt zusätzlich eine einkommensabhängige Zuzahlung an:
| Monatlicher Bruttobezug | Tägliche Zuzahlung |
| bis EUR 1.308,39 | keine |
| bis EUR 1.889,77 | EUR 11,06 |
| bis EUR 2.471,16 | EUR 18,96 |
| über EUR 2.471,16 | EUR 26,87 |
Abzüge: EUR 755,73 für mitversicherte Erwachsene, EUR 201,88 für jedes mitversicherte Kind.
Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.
Keine Zuzahlung für:
- Personen unter 18 Jahren
- Bezieher:innen erhöhter Familienbeihilfe
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze)
Fristen & wichtige Hinweise
- Eine Kur kann grundsätzlich zweimal in fünf Jahren bewilligt werden (Ausnahmen: z. B. Psoriasis, Morbus Bechterew).
- Die Bewilligung gilt 12 Monate ab Bewilligungsdatum.
- Bei Hauterkrankungen wird der Aufenthalt für 29 Tage bewilligt.
- Reisekosten werden bei Rezeptgebührenbefreiung (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze) ersetzt.
Kontakte & Formulare
Abteilung Kur & Rehabilitation
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie oft kann ich eine Kur machen?
Grundsätzlich können, bei medizinischer Notwendigkeit, zwei Kuren innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Ein Antrag für eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur beantragt werden.
Stationäre Aufenthalte zur Gesundheitsförderung im BVAEB Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg werden wie ein regulärer Kuraufenthalt zur Berechnung herangezogen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit jährlicher Kuraufenthalte für Bechterew-Heilstollenfahrer sowie jährliche Kur- und Meeraufenthalte für an ausgedehnter Psoriasis oder Neurodermitis Erkrankte und Meeraufenthalte für an Asthma Erkrankte.
- Was ist der Unterschied zwischen Kur und Rehabilitation?
Ein Kuraufenthalt ist eine Maßnahme zur Festigung und Aufrechterhaltung der Gesundheit. Eine Rehabilitation dient der Wiederherstellung der Gesundheit bzw. der Besserung des Gesundheitszustandes. Das Ziel einer Rehabilitation ist, dass Patientinnen und Patienten wieder ein möglichst selbstständiges Leben ohne Betreuung und Hilfe führen können.
- Werden Fahrtkosten zur Kur ersetzt?
Nur bei Rezeptgebührenbefreiung (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze) und zur nächstgelegenen Einrichtung.
- Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?
Für Kinder bis 15 Jahre oder bei medizinischer Notwendigkeit kann auf Antrag eine Begleitperson bewilligt werden.
- Wo finde ich die Vertrags-Kureinrichtungen der BVAEB?
In unserer Broschüre "Kur & Rehabilitation" finden Sie alle Vertragseinrichtungen, die eine Kur anbieten.
- Wo wird meine Wunsch-Kureinrichtung berücksichtigt?
Sie können Ihre Wunsch-Einrichtung im Antrag angeben. Die BVAEB bemüht sich, diese zu berücksichtigen.
- Gibt es Möglichkeiten, mein Kind auf Kur mitzunehmen?
In einigen Kureinrichtungen (zum Beispiel: Kurhotel Bad Zell, Gesundheitsresort Weissenbach) besteht die Möglichkeit, Kinder auf eigene Kosten mitzunehmen. Erkundigen Sie sich bitte im Anlassfall direkt in der Einrichtung unter welchen Voraussetzungen und Konditionen eine Mitnahme möglich ist.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Kur- und Rehabilitation, telefonisch erreichbar unter
050405-21010 bzw. per e-Mail an
kur.reha@bvaeb.at.
- Ist es möglich meinen Hund zum Aufenthalt mitzunehmen?
In einigen Kureinrichtungen ist die Mitnahme eines Hundes gestattet. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei unseren Vertragspartner:innen bzw. bei der Abteilung für Kur- und Rehabilitation (telefonisch erreichbar unter
050405-21010 bzw. per e-Mail an
kur.reha@bvaeb.at), ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
- Kann ich am Wochenende heimfahren?
Sie dürfen Ihren Aufenthalt ausschließlich aus wichtigen Gründen und nach vorheriger Bewilligung unterbrechen. Wichtige Gründe sind unter anderem Krankheit, nicht vorhersehbare Ereignisse oder Behördentermine, die Sie nicht aufschieben können.
Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung oder an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt in der Einrichtung. Wegen planbaren Ereignissen wie Hochzeit, Taufe, Geburtstag, Sponsion oder die Teilnahme an Veranstaltungen kann ein Aufenthalt nicht unterbrochen werden.
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