Kuraufenthalt

Eine Kur ist mehr als Erholung. Sie ist eine medizinisch begleitete Maßnahme zur Erhaltung und Verbesserung Ihrer Gesundheit. Die BVAEB bietet verschiedene Kurformen, abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Lebenssituation.

Inhalt

    Was ist eine Kur?

    Die Kur dient dazu, einen krank machenden Lebensstil zu verändern und verlorengegangene körperliche Fähigkeiten wiederherzustellen. Neben den Kurbehandlungen werden in den BVAEB Kur-Einrichtungen auch zahlreiche Kurse und Vorträge zur Lebensstiländerung - zu den Themen Ernährung, Diabetes, Haltung, Bewegung, Rauchen, Stress - angeboten.

    Wer hat Anspruch?

    Eine Kur kann von allen BVAEB-Versicherten beantragt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
    Maximal zwei Kuren in fünf Jahren sind möglich und zwischen der letzten und nächsten Kur ist ein Mindestabstand von 18 Monaten einzuhalten. (Ausnahmen: z.B. Psoriasis, Morbus Bechterew).

    Wie beantrage ich eine Kur?

    • 1

      Medizinische Indikation

      Ärztin oder Arzt füllt den medizinischen Teil des Antrags aus.

    • 2

      Antrag einreichen

      Der Antrag kann online über MeineBVAEB , per Post oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen eingereicht werden.

    • 3

      Bewilligung

      Die BVAEB prüft die medizinische Begründung und bewilligt den Aufenthalt.
      Bearbeitungszeit: ca.  3-4 Wochen

    Welche Kosten entstehen?

    Die BVAEB übernimmt die Kosten für den Aufenthalt.

    Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.

    Es fällt zusätzlich eine einkommensabhängige Zuzahlung an:

    Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:
    Monatlicher Bruttobezug
    Tägliche Zuzahlung
    bis EUR 1.308,39
    keine
    bis EUR 1.889,77EUR 11,06
    bis EUR 2.471,16EUR 18,96
    über EUR 2.471,16EUR 26,87

    Abzüge: EUR 755,73 für mitversicherte Erwachsene, EUR 201,88 für jedes mitversicherte Kind.

    Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.

    Keine Zuzahlung für:

    • Personen unter 18 Jahren
    • Bezieher:innen erhöhter Familienbeihilfe
    • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze)

    Fristen & wichtige Hinweise

    • Eine Kur kann grundsätzlich zweimal in fünf Jahren bewilligt werden (Ausnahmen: z. B. Psoriasis, Morbus Bechterew).
    • Die Bewilligung gilt 12 Monate ab Bewilligungsdatum.
    • Bei Hauterkrankungen wird der Aufenthalt für 29 Tage bewilligt.
    • Reisekosten werden bei Rezeptgebührenbefreiung (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze) ersetzt.

    Kontakte & Formulare

    Abteilung Kur & Rehabilitation

    Häufige Fragen (FAQ)

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