Arbeitsunfall, Dienstunfall & Berufskrankheit

Sie fallen in die Zuständigkeit der BVAEB-Unfallversicherung, weil Sie z.B. im öffentlichen Dienst, bei Eisenbahnen, Seilbahnen oder im Bergbau beschäftigt sind? Dann gibt Ihnen diese Seite einen Überblick über Ihre Rechte, Pflichten und Leistungen bei Arbeitsunfall, Dienstunfall oder Berufskrankheit.

Inhalt

    Was Sie wissen müssen

    Ein Arbeits‑ bzw. Dienstunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder der geschützten Funktion (z.B. Bürgermeister:in) ereignet.

    Bestimmte im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehende Wege unterliegen ebenfalls dem Unfallversicherungsschutz.

    Geschützte Wege sind insbesondere:

    • Die direkten Wege zwischen Wohnung und Arbeits-/Dienststelle (auch im Rahmen von Fahrgemeinschaften)
    • Der direkte Weg zu einer Untersuchungs-/Behandlungsstelle (z.B. Ärztin/Arzt, Ambulatorium) im Zuge des Arbeitsweges, sofern dem/der Arbeit-/Dienstgeber:in vorher die Behandlungsstelle bekanntgegeben wurde
    • Wege im Zusammenhang mit der Einnahme von Mahlzeiten während der Arbeitspause, sofern diese in der Nähe der Arbeits-/Dienststelle erfolgen
    • Wege im Zusammenhang mit dem Bringen/Abholen eines Kindes zum Kindergarten oder zur bzw. von der Schule im Zuge des Arbeitsweges

    Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, sind keine Arbeits-/Dienstunfälle und unterliegen daher auch nicht der Meldepflicht des Dienstgebers.

    Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden. Anerkannte Erkrankungen sind  in der Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zum ASVG (PDF, 254 KB)) aufgezählt.

    Wichtig

    Ein Unfall (oder Verdacht auf Berufskrankheit) sollte der BVAEB sofort gemeldet werden, damit alle Ansprüche gewahrt bleiben. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb von 2 Jahren, kann es sein, dass Sie bestimmte Leistungen nicht (mehr) erhalten.

    Unsere Leistungen bei anerkanntem Unfall oder Berufskrankheit

    Mehr Informationen zum Thema: Heilbehandlung / Ärztliche Hilfe

    Heilbehandlung / Ärztliche Hilfe

    inklusive ärztlicher Betreuung, Therapien und Heilmittel

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    Mehr Informationen zum Thema: Stationäre Aufenthalte

    Stationäre Aufenthalte

    Kostenübernahme für Krankenhaus oder Kur‑/Reha‑Zentren, wenn erforderlich.

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    Mehr Informationen zum Thema: Heilbehelfe & Hilfsmittel

    Heilbehelfe & Hilfsmittel

    z. B. Prothesen, Orthesen oder andere Hilfsmittel, falls nötig.

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    Mehr Informationen zum Thema: Medikamente & Therapien

    Medikamente & Therapien

    Medikamente, physiotherapeutische oder therapeutische Maßnahmen, wenn medizinisch erforderlich.

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    Mehr Informationen zum Thema: Rehabilitation & Wiedereingliederung

    Rehabilitation & Wiedereingliederung

    bei Bedarf: medizinische, berufliche oder soziale Rehabilitation.

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    Mehr Informationen zum Thema: Pflegegeld bei Arbeits- / Dienstunfall / Berufskrankheit

    Pflegegeld bei Arbeits- / Dienstunfall / Berufskrankheit

    bei Bezug einer Vollrente und Pflegebedarf wegen der Folgen des Arbeits-/Dienstunfalls bzw. der Berufskrankheit.
    Erfahren Sie mehr auf unserer Pflegegeld-Seite der Pensionsversicherung.

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    Mehr Informationen zum Thema: Versehrtenrente

    Versehrtenrente

    bei entsprechender Minderung der Erwerbsfähigkeit auf Grund der Folgen eines Arbeits- / Dienstunfalls bzw. einer Berufskrankheit.

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    Mehr Informationen zum Thema: Geldleistungen für Hinterbliebene

    Geldleistungen für Hinterbliebene

    bei Tod aufgrund der Folgen eines Arbeits- / Dienstunfalls bzw. einer Berufskrankheit.

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     Meldepflicht & Verfahren

    Ein Arbeits‑ oder Dienstunfall bzw. der Verdacht auf Berufskrankheit muss durch Arbeit-/Dienstgeber:innen oder bei Berufskrankheit auch durch eine Ärztin oder einen Arzt der BVAEB-Unfallversicherung gemeldet werden.
    Die Meldung kann online über ELDA erfolgen. Alternativ verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular Unfallmeldung (PDF, 286 KB) bzw.  Meldung einer Berufskrankheit (PDF, 249 KB).

    Für welche Versicherungsfälle ist die Unfallversicherung zuständig – und wann nicht?

    • Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst Arbeits‑ und Dienstunfälle sowie Berufskrankheiten.
    • Unfälle in der Freizeit sind nicht umfasst – hier ist die Krankenversicherung zuständig.

    Ihre nächsten Schritte

    • 1

      Unfall bzw. Krankheit prüfen

      Liegt ein Unfall bzw. eine Berufskrankheit im Zusammenhang mit der Arbeit bzw. dem Dienst vor?

    • 2

      Meldung veranlassen

      Veranlassen Sie die umgehende Meldung des Versicherungsfalles durch Ihre(n) Arbeit-/Dienstgeber:in oder behandelnde(n) Mediziner:in an die BVAEB‑Unfallversicherung.

    • 3

      Unterlagen übermitteln

      Übermitteln Sie uns alle medizinischen Unterlagen, die Sie in diesem Zusammenhang haben und teilen Sie uns mit, wann und wo Sie behandelt wurden.

    • 4

      Belege aufbewahren

      Bewahren Sie alle Belege, Rechnungen auf.

    • 5

      Unterstützung nutzen

      Bei Fragen: Kontaktieren Sie die BVAEB‑Unfallversicherung oder nutzen Sie die Onlineservices der Unfallversicherung auf MeineBVAEB.