inklusive ärztlicher Betreuung, Therapien und Heilmittel
Inhalt
Was Sie wissen müssen
Ein Arbeits‑ bzw. Dienstunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder der geschützten Funktion (z.B. Bürgermeister:in) ereignet.
Bestimmte im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehende Wege unterliegen ebenfalls dem Unfallversicherungsschutz.
Geschützte Wege sind insbesondere:
- Die direkten Wege zwischen Wohnung und Arbeits-/Dienststelle (auch im Rahmen von Fahrgemeinschaften)
- Der direkte Weg zu einer Untersuchungs-/Behandlungsstelle (z.B. Ärztin/Arzt, Ambulatorium) im Zuge des Arbeitsweges, sofern dem/der Arbeit-/Dienstgeber:in vorher die Behandlungsstelle bekanntgegeben wurde
- Wege im Zusammenhang mit der Einnahme von Mahlzeiten während der Arbeitspause, sofern diese in der Nähe der Arbeits-/Dienststelle erfolgen
- Wege im Zusammenhang mit dem Bringen/Abholen eines Kindes zum Kindergarten oder zur bzw. von der Schule im Zuge des Arbeitsweges
Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, sind keine Arbeits-/Dienstunfälle und unterliegen daher auch nicht der Meldepflicht des Dienstgebers.
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurden. Anerkannte Erkrankungen sind in der Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zum ASVG (PDF, 254 KB)) aufgezählt.
Wichtig
Ein Unfall (oder Verdacht auf Berufskrankheit) sollte der BVAEB sofort gemeldet werden, damit alle Ansprüche gewahrt bleiben. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb von 2 Jahren, kann es sein, dass Sie bestimmte Leistungen nicht (mehr) erhalten.
Unsere Leistungen bei anerkanntem Unfall oder Berufskrankheit
Stationäre Aufenthalte
Kostenübernahme für Krankenhaus oder Kur‑/Reha‑Zentren, wenn erforderlich.
Medikamente & Therapien
Medikamente, physiotherapeutische oder therapeutische Maßnahmen, wenn medizinisch erforderlich.
Rehabilitation & Wiedereingliederung
bei Bedarf: medizinische, berufliche oder soziale Rehabilitation.
Pflegegeld bei Arbeits- / Dienstunfall / Berufskrankheit
bei Bezug einer Vollrente und Pflegebedarf wegen der Folgen des Arbeits-/Dienstunfalls bzw. der Berufskrankheit.
Erfahren Sie mehr auf unserer Pflegegeld-Seite der Pensionsversicherung.
Versehrtenrente
bei entsprechender Minderung der Erwerbsfähigkeit auf Grund der Folgen eines Arbeits- / Dienstunfalls bzw. einer Berufskrankheit.
Geldleistungen für Hinterbliebene
bei Tod aufgrund der Folgen eines Arbeits- / Dienstunfalls bzw. einer Berufskrankheit.
Meldepflicht & Verfahren
Ein Arbeits‑ oder Dienstunfall bzw. der Verdacht auf Berufskrankheit muss durch Arbeit-/Dienstgeber:innen oder bei Berufskrankheit auch durch eine Ärztin oder einen Arzt der BVAEB-Unfallversicherung gemeldet werden.
Die Meldung kann online über ELDA erfolgen. Alternativ verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular Unfallmeldung (PDF, 286 KB) bzw. Meldung einer Berufskrankheit (PDF, 249 KB).
Für welche Versicherungsfälle ist die Unfallversicherung zuständig – und wann nicht?
- Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst Arbeits‑ und Dienstunfälle sowie Berufskrankheiten.
- Unfälle in der Freizeit sind nicht umfasst – hier ist die Krankenversicherung zuständig.
Ihre nächsten Schritte
- 1
Unfall bzw. Krankheit prüfen
Liegt ein Unfall bzw. eine Berufskrankheit im Zusammenhang mit der Arbeit bzw. dem Dienst vor?
- 2
Meldung veranlassen
Veranlassen Sie die umgehende Meldung des Versicherungsfalles durch Ihre(n) Arbeit-/Dienstgeber:in oder behandelnde(n) Mediziner:in an die BVAEB‑Unfallversicherung.
- 3
Unterlagen übermitteln
Übermitteln Sie uns alle medizinischen Unterlagen, die Sie in diesem Zusammenhang haben und teilen Sie uns mit, wann und wo Sie behandelt wurden.
- 4
Belege aufbewahren
Bewahren Sie alle Belege, Rechnungen auf.
- 5
Unterstützung nutzen
Bei Fragen: Kontaktieren Sie die BVAEB‑Unfallversicherung oder nutzen Sie die Onlineservices der Unfallversicherung auf MeineBVAEB.