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Wann ist eine Bewilligung notwendig?
Viele früher bewilligungspflichtige Medikamente sind heute frei verschreibbar. Grundlage dafür ist der Erstattungskodex (EKO) – das österreichische Heilmittelverzeichnis.
Der Erstattungskodex regelt klar und nachvollziehbar:
- welche Medikamente auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden dürfen
- für welche Medikamente vorab eine Bewilligung des chefärztlichen Dienstes erforderlich ist
Wer holt die Bewilligung ein?
Die Ärztin bzw. der Arzt ist verpflichtet, vorrangig Medikamente aus dem bewilligungsfreien Bereich des EKO zu verordnen.
Wenn dennoch ein bewilligungspflichtiges Medikament notwendig ist:
- Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt holt die Bewilligung ein.
- Die Bewilligung wird elektronisch über die e-card-Infrastruktur eingeholt.
- Sie müssen selbst keine Anträge stellen.
Elektronische Bewilligung über die e‑card
Seit Einführung der e‑card wird die Bewilligung digital durchgeführt:
schnelle Übermittlung
klare Entscheidung des chefärztlichen Dienstes
transparente Dokumentation
Was bedeutet das für Versicherte?
- Sie müssen Bewilligungen nicht selbst beantragen.
- Die Bewilligung erfolgt automatisch über die e‑card.
- Sie erfahren direkt in der Ordination, ob die Verschreibung bewilligt wurde.
Was gilt für Medikamente, die nicht im Erstattungskodex stehen?
Arzneimittel, die nicht im EKO angeführt sind, dürfen grundsätzlich nicht auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden.
Eine Ausnahme bilden medizinisch begründete Einzelfälle.
Der chefärztliche Dienst entscheidet dann im Rahmen des üblichen Bewilligungsprozesses, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich Unterlagen für die Bewilligung mitbringen?
Nein. Die Bewilligung wird direkt durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt eingeholt.
- Kann ich ein Medikament erhalten, das nicht im Erstattungskodex steht?
Nur in medizinisch begründeten Einzelfällen – Entscheidung durch den chefärztlichen Dienst.
- Wie erfahre ich, ob die Bewilligung erteilt wurde?
Die Ordination erhält die Bestätigung elektronisch und informiert Sie unmittelbar.
- Können Medikamente auch abgelehnt werden?
Ja, wenn die medizinischen Kriterien nicht erfüllt sind oder es Alternativen gibt.