Bewilligung von Medikamenten

Manche Medikamente dürfen nur nach einer medizinischen Prüfung auf Kosten der BVAEB verschrieben werden. Die gute Nachricht: In vielen Fällen müssen Sie sich nicht mehr selbst um die Bewilligung kümmern – das übernimmt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt direkt elektronisch.

Inhalt

    Wann ist eine Bewilligung notwendig?

    Viele früher bewilligungspflichtige Medikamente sind heute frei verschreibbar. Grundlage dafür ist der Erstattungskodex (EKO) – das österreichische Heilmittelverzeichnis.

    Der Erstattungskodex regelt klar und nachvollziehbar:

    • welche Medikamente auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden dürfen
    • für welche Medikamente vorab eine Bewilligung des chefärztlichen Dienstes erforderlich ist

    Wer holt die Bewilligung ein?

    Die Ärztin bzw. der Arzt ist verpflichtet, vorrangig Medikamente aus dem bewilligungsfreien Bereich des EKO zu verordnen.

    Wenn dennoch ein bewilligungspflichtiges Medikament notwendig ist:

    • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt holt die Bewilligung ein.
    • Die Bewilligung wird elektronisch über die e-card-Infrastruktur eingeholt.
    • Sie müssen selbst keine Anträge stellen.

    Elektronische Bewilligung über die e‑card

    Seit Einführung der e‑card wird die Bewilligung digital durchgeführt:

    Was bedeutet das für Versicherte?

    • Sie müssen Bewilligungen nicht selbst beantragen.
    • Die Bewilligung erfolgt automatisch über die e‑card.
    • Sie erfahren direkt in der Ordination, ob die Verschreibung bewilligt wurde.

    Was gilt für Medikamente, die nicht im Erstattungskodex stehen?

    Arzneimittel, die nicht im EKO angeführt sind, dürfen grundsätzlich nicht auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden. 
    Eine Ausnahme bilden medizinisch begründete Einzelfälle.

    Der chefärztliche Dienst entscheidet dann im Rahmen des üblichen Bewilligungsprozesses, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

    Häufige Fragen (FAQ)

    Fragen zu Medikamenten oder Bewilligungen?

    Ihre BVAEB‑Servicestelle berät Sie gerne.

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