Verordnung & Bewilligung

Heilbehelfe und Hilfsmittel unterstützen Sie im Alltag, verbessern die Mobilität und tragen zur Genesung bei. Damit Sie diese sicher und rechtzeitig erhalten, braucht es eine ärztliche Verordnung – in manchen Fällen zusätzlich eine Bewilligung der BVAEB. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Anspruch, Ablauf und Fristen.

Inhalt

    Wann brauche ich eine Verordnung?

    Eine ärztliche Verordnung ist notwendig, um Heilbehelfe oder Hilfsmittel zu beziehen. Der Bezug erfolgt bei unseren Vertragspartner:innen wie Bandagist:innen, Orthopädietechniker:innen, Optiker:innen oder Hörgeräteakustiker:innen. Dazu zählen z. B.:

    Wann brauche ich eine Bewilligung?

    Für bestimmte Produkte ist vor der Abgabe eine Bewilligung durch die BVAEB erforderlich. Üblicherweise übernimmt Ihre Vertragspartnerin oder Ihr Vertragspartner die Einholung der Bewilligung für Sie.

    Welche Produkte bewilligungspflichtig sind, erfahren Sie direkt bei Ihrer Vertragspartnerin oder Ihrem Vertragspartner.

    Wie lange ist eine Verordnung gültig?

    Eine Verordnung für Heilbehelfe und Hilfsmittel gilt 1 Monat. Wenn eine Bewilligung erforderlich ist, beginnt die Frist erst ab dem Bewilligungsdatum zu laufen.

    Gut zu wissen

    Die Bewilligungspflicht hängt von Art und Ausstattung des Heilbehelfes bzw. Hilfsmittels ab.

    Bezug bei Nicht‑Vertragspartnern

    Möchten Sie einen Behelf bei einem Unternehmen kaufen, das kein Vertragspartner ist, gilt folgendes Vorgehen:

    • 1

      Produkt selbst bezahlen

    • 2

      Ärztliche Verordnung & Rechnung einreichen

    • 3

      Tarifmäßigen Kostenersatz erhalten

    Für Produkte, die nicht vertraglich geregelt sind, ist eine ärztliche Verordnung und ein detaillierter Kostenvoranschlag für eine Bewilligung erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu vorab an Ihre  Kundenservicestelle .

    Diabetikerbedarf – spezielle Regelung

    Für viele Diabetiker:innen ist die rasche Versorgung besonders wichtig.

    Leihweise Beistellung

    Bestimmte Hilfsmittel werden nur vorübergehend benötigt. Diese können leihweise zur Verfügung gestellt werden.

    Häufige Fragen (FAQ)

    Kontakt & Services

    Jetzt Verordnung einreichen & bewilligen lassen

    Übermitteln Sie Ihre Verordnung und erforderliche Unterlagen einfach online über MeineBVAEB.

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