Gesundheitsprogramm mit ärztlicher Betreuung, Bewegung, Ernährung und Entspannung.
Inhalt dieser Seite
Was Sie wissen müssen
Kuren und Gesundheitsvorsorgeaufenthalte sind medizinisch begründete Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit. Sie verbinden Therapie, Bewegung und Erholung individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Unsere Leistungen rund um Kur & Gesundheitsvorsorge
xxxGesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)
Ein medizinisch neu gestaltetes Kur-Programm: 22 Tage für mehr Lebensqualität durch Bewegung, Ernährung und mentale Stärke.
xxx Kneippkuren
Ganzheitliche Anwendungen zur Stärkung des Immunsystems und Förderung der Durchblutung. Werden als Zuschussleistung für Unterkunft, Verpflegung und Therapien gewährt.
xxxMeeresaufenthalte
Therapeutische Aufenthalte in Meeresklima – ideal bei Haut- und Atemwegserkrankungen.
xxxFür Kinder und Jugendliche
Therapie-, Erholungs- und Diätaufenthalte für Kinder und junge Versicherte.
xxxGesundheitseinrichtungen
Die BVAEB betreibt eigene Gesundheitseinrichtungen und arbeitet mit Vertragspartnern in ganz Österreich zusammen.
xxx Kurantrag stellen
Informationen zur Antragstellung, Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen.
Kontakt & Services
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer kann eine Kur beantragen?
Alle BVAEB-Versicherten, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Kuransuchen von Mehrfachversicherten sind von der BVAEB als leistungszuständiger SV-Träger zu bearbeiten, wenn der Antrag bei der BVAEB eingereicht wird (Wahlrecht der/des Versicherten).- Wie oft kann ich auf Kur gehen?
Grundsätzlich können, bei medizinischer Notwendigkeit, zwei Kuren innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Ein Antrag für eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur beantragt werden.
Stationäre Aufenthalte zur Gesundheitsförderung im BVAEB Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg werden wie ein regulärer Kuraufenthalt zur Berechnung herangezogen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit jährlicher Kuraufenthalte für Bechterew-Heilstollenfahrer sowie jährliche Kur- und Meeraufenthalte für an ausgedehnter Psoriasis oder Neurodermitis Erkrankte und Meeraufenthalte für an Asthma Erkrankte.
- Was kostet eine Kur?
Die BVAEB übernimmt die Kosten für den bewilligten Aufenthalt.
Für Kur-/GVA-Aufenthalte ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben für jede Person und Übernachtung (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) bei einem Aufenthalt von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.Es fällt zusätzlich eine einkommensabhängige Zuzahlung an.
- Wie lange dauert eine Kur?
Üblicherweise 22 Tage, bei Hauterkrankungen 29 Tage.
- Wo kann ich meine Wunsch-Einrichtung angeben?
Im Kurantrag können Sie Ihre bevorzugte Einrichtung anführen. Die BVAEB berücksichtigt diesen Wunsch, sofern möglich.
- Wie lange habe ich Zeit, einen bewilligten Aufenthalt anzutreten?
Die Gültigkeit unserer Bewilligungen beträgt grundsätzlich zwölf Monate ab dem Datum der medizinischen Entscheidung.