Kneippkur | Natürlich gesund mit Wasser & Bewegung
Kneippkuren sind ein bewährtes Naturheilverfahren, das Körper und Geist in Einklang bringt. Die BVAEB bietet Kneipp-Aufenthalte als Zuschussleistung an.
Was ist eine Kneippkur?
Eine Kneippkur kombiniert die fünf Säulen der Gesundheitslehre nach Sebastian Kneipp: Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und Lebensordnung. Sie wirkt ganzheitlich auf den Körper und unterstützt den natürlichen Selbstheilungsprozess.
Ziel: Aktivieren Sie Ihre körpereigenen Abwehrkräfte, verbessern Sie Ihr Wohlbefinden und finden Sie zu innerer Balance zurück.
Dauer
21 Tage
Ort
In ausgewählten Kurorten mit Kneipp-Zertifizierung
Was erwartet Sie während der Kneippkur?
Das Programm ist individuell abgestimmt und folgt einem klaren Gesundheitskonzept.
Wasseranwendungen
Güsse, Bäder, Wechselbäder und Wassertreten zur Anregung des Kreislaufs
Bewegung
Gymnastik, Ausdauertraining, Spaziergänge und Nordic Walking
Ernährung
Leichte, ausgewogene Kost mit regionalen Zutaten und Ernährungsberatung
Lebensordnung
Entspannung, Schlafhygiene und Stressbewältigung
Heilpflanzen
Nutzung natürlicher Wirkstoffe zur Unterstützung des Stoffwechsels
Wirkung
Förderung der Durchblutung, Kräftigung des Immunsystems und Stabilisierung des vegetativen Nervensystems.
Wer hat Anspruch?
Ein Kneippaufenthalt kann bewilligt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Die Maßnahme wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt empfohlen und von der BVAEB geprüft und bewilligt.
Wie beantrage ich eine Kneippkur?
1
Medizinische Indikation
Der Arzt oder die Ärztin füllt den medizinischen Teil des Antrags aus.
2
Antrag einreichen
Der Antrag kann online, per Post oder über MeineBVAEB oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen eingereicht werden.
3
Bewilligung
Nach Bewilligung wird Ihnen ein passender Ort vorgeschlagen.
Tipp: Geben Sie Ihren Wunsch-Kurort im Antrag an – die BVAEB berücksichtigt ihn, wenn möglich.
Kosten & Zuschüsse
Die BVAEB vergütet tarifmäßig die in Anspruch genommenen Therapien und die Kosten der kurärztlichen Betreuung. Besteht kein Vertrag zwischen dem örtlichen Kurmittelhaus und der BVAEB, müssen Sie die Therapien vorerst selbst bezahlen.
Sie bezahlen für die absolvierten Therapien und für die kurärztliche Betreuung keinen Behandlungsbeitrag.
Fristen & Wichtige Hinweise
Kneippkuren können maximal zweimal in fünf Jahren bewilligt werden.
Bewilligung gilt 12 Monate ab Ausstellung.
Reisekosten werden bei Rezeptgebührenbefreiung (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze) übernommen.