Eine stationäre Rehabilitation hilft Ihnen, Ihre Gesundheit nach einer Erkrankung, Operation oder einem Unfall wiederzuerlangen. In einem geschützten Umfeld unter medizinischer und therapeutischer Betreuung werden körperliche und seelische Funktionen gezielt gestärkt – für ein selbstbestimmtes Leben im Alltag und Beruf.
Was ist eine stationäre Rehabilitation?
Die stationäre Rehabilitation ist eine mehrwöchige medizinische Maßnahme in einer BVAEB-Gesundheitseinrichtung oder in einer Vertragseinrichtung. Sie dient der Wiederherstellung der Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lebensqualität nach einer Erkrankung oder einem Unfall.
Ziele der stationären Rehabilitation
Verbesserung von Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer
Stärkung von Herz-Kreislauf und Atmung
Schmerzreduktion und psychische Stabilisierung
Erlernen gesundheitsfördernder Verhaltensweisen für den Alltag
Wer hat Anspruch?
Alle BVAEB-Versicherten sowie mitversicherte Angehörige können eine stationäre Rehabilitation beantragen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Rehabilitation kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Akutbehandlung (Anschlussheilverfahren) oder bei chronischen Erkrankungen erfolgen.
Wie läuft die stationäre Rehabilitation ab?
1
Anreise & Aufnahmeuntersuchung
Ärztliche Erstuntersuchung und Festlegung des Therapieplans
2
Therapiephase
Tägliche Bewegung, Physiotherapie, Ergotherapie, Entspannung und Ernährungsberatung
3
Psychosoziale Betreuung
Unterstützung bei Motivation, Stressbewältigung und Lebensstiländerung
4
Abschlussuntersuchung
Ärztliche Beurteilung und Empfehlungen für zuhause
Dauer
22, 29 oder 43 Tage je nach Indikation
Ort
BVAEB-Gesundheitseinrichtungen oder Vertragseinrichtungen
Eine aktuelle Liste aller eigenen Einrichtungen und Vertragseinrichtungen finden Sie in unserer Broschüre:
Alle Einrichtungen verfügen über interdisziplinäre Teams aus Ärzt:innen, Therapeut:innen, Diätolog:innen und Psycholog:innen. Die Räume sind barrierefrei und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt.
Die BVAEB verfügt über moderne Rehabilitationseinrichtungen in ganz Österreich:
Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr bei Rehabilitationsaufenthalten in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen einzuheben, die vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen ist. Ärztliche Hilfe
Anschlussheilverfahren: Dieses ist als stationärer Rehabilitationsaufenthalt nach einer Operation bzw. zeitnah nach einem stationären Aufenthalt nach einem Akutereignis (z.B. Schlaganfall) vorgesehen. Das Ziel ist, dass Patientinnen und Patienten wieder ein möglichst selbstständiges Leben ohne Betreuung und Hilfe führen können.
Wiederholungsheilverfahren (= Rehabilitation): Um eine stationäre Rehabilitation kann gegebenenfalls nach einem Anschlussheilverfahren angesucht werden, wenn die Rehabilitationsziele noch nicht erreicht wurden.
Ambulante Rehabilitation: Bei einer ambulanten Rehabilitation werden die Behandlungen ambulant in einer Rehabilitationseinrichtung durchgeführt und anschließend kehren Sie in Ihr gewohntes Umfeld zurück.
Die Zuzahlung richtet sich nach Ihrem Einkommen und wir jährlich zu Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben. Die xxx aktuellen Zuzahlungsstufen finden Sie in unserer Tabelle.
Die Gültigkeit unserer Bewilligungen beträgt grundsätzlich zwölf Monate ab dem Datum der medizinischen Entscheidung. Bei Bewilligungen für Anschlussheilverfahren ist die Gültigkeit mit sechs Monaten begrenzt.
Sie dürfen Ihren Aufenthalt ausschließlich aus wichtigen Gründen und nach vorheriger Bewilligung unterbrechen. Wichtige Gründe sind unter anderem Krankheit, nicht vorhersehbare Ereignisse oder Behördentermine, die Sie nicht aufschieben können.
Wegen planbaren Ereignissen wie Hochzeit, Taufe, Geburtstag, Sponsion oder die Teilnahme an Veranstaltungen kann ein Aufenthalt nicht unterbrochen werden.
Wie läuft die stationäre Rehab ab lorem sipsum dolfjdsklaöf fds?